Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses/Fahrradabstellhauses als Holzkonstruktion auf dem Grundstück FlNr. 922/4, Gmkg. Ebersberg, Abt-Williram-Str. 21


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.06.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Errichtung eines Gartenhauses bzw. Fahrradabstellhauses als Holzkonstruktion (ca. 2,36 m x 2,58 m) im Vorgartenbereich mit einem Satteldach (mittlere Höhe von 3,0 m) geplant.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 – „Nordwest – Änderung“, welcher einen Bauraum festsetzt. Nachdem das Bauvorhaben allerdings außerhalb des festgesetzten Bauraumes liegt, ist zur Realisierung des Bauvorhabens eine isolierte Befreiung erforderlich.

Der festgesetzte Bauraum in Richtung der Straße ist in diesem Gebiet bisher noch strikt eingehalten. Demnach würde eine Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze in Richtung des öffentlichen Verkehrsbereichs einen Präzedenzfall für alle weiteren Bauvorhaben in diesem Gebiet auslösen und die faktische Baulinie in diesem Gebiet aufheben. Das Sichtdreieck ist allerdings von dieser Bebauung grundsätzlich nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Technische Ausschuss lehnt die Befreiung vom Bauraum zur Errichtung eines Garten- bzw. Fahrradhäuschens auf dem Grundstück FlNr. 922/4 der Gemarkung Ebersberg, Abt-Williram-Straße 21, 85560 Ebersberg, ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Datenstand vom 19.08.2020 10:15 Uhr