Bauliche Entwicklung südlich der Straße "Im Augrund"; FlNr. 1780, Gemarkung Ebersberg; Abstimmung über die Planungsstudie vom 05.11.2019 - TA vom 11.02.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.06.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Sitzung vom 11.02.2020, TOP 9, öffentlich, sowie auf die Vorstellung von Herrn Architekten Weigl Bezug genommen.
Die Fraktionen waren gebeten, die Studie intern zu beraten.

Im Beschluss vom 11.02.2020 wurde festgelegt, nach abschließender Beratung im Technischen Ausschuss eine Öffentlichkeitsveranstaltung abzuhalten. Die hieraus gewonnenen Ergebnisse sollten in das weitere Verfahren einfließen.
Aufgrund der momentan bestehenden Einschränkungen aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen wird die Abhaltung von solchen Versammlungen eher schwierig werden. Die Möglichkeiten müssen zusammen mit dem Gesundheitsamt geklärt werden.

Seitens der Eigentümerin ist beabsichtigt, das Grundstück an einen Investor zu verkaufen, der dann die Bebauung unter den von der Stadt beschlossenen Vorgaben realisiert. Die Verwaltung befürwortet nach wie vor einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Die angedachte Öffentlichkeitsveranstaltung könnte auch im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Bis dahin sind aufgrund der Entwicklung der Pandemie Veranstaltungen vielleicht wieder möglich.


Die Verwaltung schlägt zum weiteren Vorgehen vor, die Ergebnisse der Planungsstudie gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen. Solche Konzepte sind nach vorgenannter Regelung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen. Die Planungsstudie würde dann als Vorgabe gegenüber dem künftigen Investor verwendet werden.

Diskussionsverlauf

StR Otter hatte mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise Schwierigkeiten. Hier würde ein neuer Ortsrand von Ebersberg entstehen, der lange so bleiben wird. Die angestrebte bauliche Dichte ist verträglich. Er schlug einen Architektenwettbewerb zumindest jedoch ein Gutachterverfahren vor. Die vorliegende Planung sei sehr einheitlich. Durch ein Gutachterverfahren würde man mehrere Varianten erhalten. Dieses Vorgehen wäre ein gutes Modell zur Akzeptanzsteigerung der Planung.
StR Gressierer sagte die Planungsgrundlage zu. Ein Wettbewerb sei nicht immer optimal. Man sollte im Vorfeld auf die Anwohner zugehen, die Planung mit ihnen weiterentwickeln und diskutieren.
StR Mühlfenzl war für eine Erhöhung des Sozialwohnungsanteils. Für den frei vermarktbaren Teil sollte ebenfalls ein Ebersberger Kriterienkatalog angewandt werden. In dem neuen Quartier sollte die Unterbringung von Einzelhandelsflächen geprüft werden.
Im Zusammenhang mit der Planung sollte die Verwaltung zusammen mit der DB AG die Möglichkeit eines Ausweichgleises prüfen. Er befürchtete eine Erhöhung der Verkehrsdichte bei den Anwohnern aufgrund der gewählten Lage der Tiefgaragenzufahrt.  
Erster Bürgermeister Proske begrüßte ebenfalls Einkaufsmöglichkeiten in dem Viertel.
StR Friedrichs erkundigte sich nach der Wachstumsregelung für Ebersberg und fragte nach ob die 1%-Regel pro Jahr noch gilt.
StR Münch teilte mit, dass laut Landratsamt im März 2020 eine Untersuchung über ein Ausweichgleis vorliegen müsste. Er regte an, in diesem Zusammenhang die Idee aus der Vergangenheit wieder aufzugreifen und die Anlage eines weiteren S-Bahnhaltepunktes in dem Bereich zu prüfen. Er plädierte für eine frühzeitige Anwohnerinformation.
StR Otter sprach sich nochmals für das Wettbewerbsverfahren aus, da sich die Bürger dort einbringen können. Dieses Verfahren wäre unabdingbar wenn ein Bahnhof mit geplant werden soll. Er beantragte die Abstimmung darüber einen Architektenwettbewerb oder sollte dies nicht mehrheitsfähig sein, eine Mehrfachbeauftragung durchzuführen.  Erster Bürgermeister Proske wies daraufhin, dass das Ausweichgleis unabhängig von der Planung sei.
StR Riedl sprach sich gegen ein solches Verfahren aus, da nur Geschmacksentscheidungen entstünden und das weitere Verfahren verzögert werde.
Für StR Münch war der Wettbewerb zu groß; man könnte aber schon genauer hinschauen. Für StR Friedrichs war die Planungsgrundlage zu unsicher.

Beschluss

Erster Bürgermeister Proske ließ nach Abschluss der Beratung über die Vorschläge in folgender Reihung abstimmen:

  1. Für die Entwicklung des Baugebiets südlich der Straße im Augrund (FlNr. 1780), Gemarkung Ebersberg wird ein Architektenwettbewerb durchgeführt.

    Abstimmungsergebnis:        1: 10

  2. Für die Entwicklung des Baugebiets südlich der Straße im Augrund (FlNr. 1780), Gemarkung Ebersberg wird eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt.

    Abstimmungsergebnis:        9: 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.08.2020 10:15 Uhr