Antrag auf Nutzungsänderung der Büroräume im EG auf dem Grundstück FlNr. 62/0, Gmkg. Ebersberg, Altstadtpassage 4 Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach Art. 67 Abs. 4 BayBO vom 09.06.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sache wird auf die TA-Sitzung vom 12.05.2020 verwiesen.

Mit Schreiben vom 09.06.2020 übersandte das Landratsamt Ebersberg die Anhörung zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach Art. 67 Abs. 4 BayBO (siehe Anlage).

Bauplanungsrechtlich ist, wie bereits in der Vorlage vom 12.05.2020 beschrieben, von der Zulässigkeit der Nutzung auszugehen.
Weitere Regelungen, die zu einer differenzierteren Betrachtung (z. B. vertikale Gliederung der Nutzungen) ergeben sich aus dem Bebauungsplan nicht.                    

Das Landratsamt Ebersberg geht nach Rückfrage durch die Verwaltung von einem genehmigungspflichtigen Vorgang aus, insbesondere da ein anderer Stellplatzschlüssel anzuwenden ist.  

Diskussionsverlauf

StR Münch stellte fest, dass die Energieagentur hier besser erreichbar sei. Die SPD-Fraktion war schon damals für die Ansiedlung.
Die Fraktion der Grünen wollte laut StRin Behounek keine Büroräume in der Altstadtpassage. Die Energieagentur sei wichtig. Die Folgenutzung, falls die Energieagentur rausgeht, ist jedoch unklar. Erster Bürgermeister Proske schlug vor, in der Zwischenzeit die Möglichkeiten eine Bebauungsplanänderung mit den Ziel in den Erdgeschossen nur Einzelhandel zuzulassen, zu prüfen.
Die Energieagentur leiste nach Ansicht von StR Schechner gute Arbeit. Die Folgenutzung ist allerdings unklar. Langfristig seien in der Altstadtpassage keine Büroräume gewünscht. Seiner Ansicht nach müsste es auch ohne Nutzungsänderung gehen.
StR Gressierer schloss sich den Ausführungen an. Er kritisierte die Sitzungsvorlage, die sich inhaltlich nicht verändert habe. Die Satzung aus den Siebzigerjahren sollte geändert werden. Seiner Ansicht nach hätte man hier in der Zwischenzeit politisch tätig werden sollen. Die vorgeschlagene Bebauungsplanänderung sei ein Hinausschieben der Lösung.
StR Riedl wies auf die Historie hin. Die Sparkasse brauchte seinerzeit zusätzliche Büroflächen. Zum Ausgleich wurden die Ladenflächen im EG geschaffen. Es wäre seiner Ansicht nach fatal hier Büroräume zuzulassen. Die Räume müssten nach Beendigung der Nutzung durch die Energieagentur wieder in Einzelhandelsräume umgewandelt werden. Er stellte den Antrag, den bestehenden Bebauungsplan mit dem Ziel, eine vertikale Nutzungsgliederung (nur Einzelhandelsnutzungen in den Erdgeschossen) in den einzelnen Geschossen festzusetzen.
StR Spötzl sprach sich ebenfalls gegen Büronutzung an dieser Stelle aus.
StR Friedrichs stimmte für die Lösung mit dem nachträglichen Bebauungsplan.

Erster Bürgermeister Proske ließ über den Antrag von StR Riedl, den bestehenden Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, eine vertikale Nutzungsgliederung in den einzelnen Geschossen (nur Einzelhandelsnutzungen in den Erdgeschossen) festzusetzen, abstimmen:

Abstimmungsergebnis:        10: 0

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung auf Errichtung von Büroräumen auf der FlNr. 62 der Gemarkung Ebersberg, Altstadtpassage 4, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
StR Otter nahm wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 13.08.2020 17:22 Uhr