Antrag auf isolierte Befreiung wegen Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück FlNr. 1796/3, Gmkg. Ebersberg, Spitzingstr. 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Errichtung eines Gartenhauses (ca. 2,17 m x 3,19 m) im Vorgartenbereich mit einem Flachdach in Höhe von 2,11 m geplant.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 64 – „Südwest III – Spitzingstraße“, welcher die beantragte Fläche als Besucherparkfläche festsetzt. Nachdem es sich grundlegend um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO handelt, welches aber den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht, ist zur Realisierung des Bauvorhabens eine isolierte Befreiung von der Festsetzung des Besucherstellplatzes erforderlich.

Bei der Einsicht in die genehmigten Unterlagen ist aufgefallen, dass dieser Stellplatz in der Baugenehmigung als nachgewiesener Stellplatz für das Haus festgesetzt worden ist, wonach eine Befreiung grundsätzlich nicht erteilt werden kann.

Nachdem allerdings beim Nachbaranwesen Spitzingstraße 5 bereits eine Befreiung für ein Gartenhaus von selben Besucherparkfläche erteilt worden ist und nach erfolgter Ortseinsicht eine Ablehnung des Antrags nicht verhältnismäßig wäre, vor allem weil hier keine Gehsteigabsenkung vorhanden ist bzw. die Errichtung eines Stellplatzes an dieser Stelle tatsächlich nie geplant gewesen ist. Zudem würde eine Gehsteigabsenkung in diesem Bereich bewirken, dass mindestens 3 Fahrzeuge, welche derzeit auf der Straße vor den Häusern abgestellt werden können, hier nicht mehr parken können.

Unabhängig davon konnte der Bauherr mittels Grundbuchauszügen nachweisen, dass er auch im Besitz eines Tiefgaragenstellplatzes ist und auch Gemeinschaftsparkflächen für Besucher vorhanden sind.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Befreiung von der Festsetzung einer Besucherparkfläche zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück FlNr. 1796/28 der Gemarkung Ebersberg, Spitzingstraße 3, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2020 17:22 Uhr