Bauantrag zum Anbau von einem Atelier und Souterrain an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück FlNr. 563/32, Gmkg. Ebersberg, Laufinger Allee 16a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist der Anbau an das bestehende Wohnhaus in Form eines Souterrains, eines Ateliers und eines Balkons an das bestehende Wohnhaus geplant (Souterrain im UG mit 28,3 m², Atelier im KG mit 16,65 m², Erhöhung der Grundfläche um ca. 36,26 m²; Grundfläche des Bestands bei ca. 80,32 m²).
 
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA - § 4 BauNVO). Nachdem dieses Gebiet vorwiegend dem Wohnen dient (§ 4 Abs. 1 BauNVO), ist die geplante Erweiterung des Wohngebäudes gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig. Die Erweiterung soll erfolgen, um die bestehende Einliegerwohnung besser nutzbar zu machen, da diese ansonsten zu klein ausfallen würde. Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Der geplante Anbau weist eine Grundfläche von ca. 16,65 m² bzw. insgesamt eine Grundfläche von ca. 116,58 m² auf. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind bereits in der Umgebungsbebauung vorhanden (Laufinger Allee 20 mit einer Grundfläche von ca. 128 m² oder Laufinger Allee 22 mit einer Grundfläche von ca. 178 m²). Somit fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung ein.

Die Abstandsflächen können nicht komplett auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden, sodass eine Abstandsflächenübernahme über ca. 17,6 m² des südlichen Nachbars notwendig ist (wurde nachgewiesen).
Im Übrigen können die Abstandsflächen eingehalten werden und weitere Stellplätze würden durch das Bauvorhaben nicht auslösen. Unabhängig von der baurechtlichen Notwendigkeit sollen aber anschließend an dem bestehenden Carport des Nachbarn 3 offene Stellplätze in Richtung der Straße errichtet werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zum Anbau eines Souterrains, eines Ateliers, eines Balkons und der Errichtung von drei weiteren Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 563/32 der Gemarkung Ebersberg, Laufinger Allee 16a, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.08.2020 17:22 Uhr