Mit dem Klimaschutzkonzept von 2012 und der Energiepolitik von 2018 hat sich die Stadt Ebersberg zur Steigerung der Energieeffizienz ihrer kommunalen Liegenschaften verpflichtet. Die Umstellung von Flutlicht auf Sportplätzen mittels LED-Strahlern ist mittlerweile in unserer Region mehrfach erprobt. Die Flutlichtanlage am Waldstadion entspricht zudem nicht den heutigen technischen Standards. Laut Elektriker können einzelne ausgefallene Strahler nicht mehr adäquat ersetzt werden. Die Beleuchtungsanlage muss also teilweise in jedem Fall erneuert werden. Das städtische Klimaschutz- und Energiemanagement hat daher, im Zuge der energietechnischen Planungen für einen Neubau am Waldsportpark, eine Umstellung der Flutlichtanlagen auf LED-Technologie geprüft. In Abstimmung mit dem TSV wurde eine Probemessung durchgeführt und ein adäquates Beleuchtungsniveau vereinbart, welches die von den technischen Planern ursprünglich ermittelten Technikkosten von über 200.000 Euro (netto, ohne Planung, nur Stadion) deutlich senken konnte. Gleichzeitig werden die technischen Mindestanforderungen weiterhin mehr als erfüllt (130lx Fußball, 100lx sonstige Flächen). Bei der Umstellung werden neue LED-Strahler auf den bestehenden Masten montiert. Die mögliche Umsetzung eines Mastes direkt an der Tribüne am Fußballstadion erfolgt allein bedingt durch den geplanten Neubau am Waldsportpark und ist daher kostentechnisch auch nur im Rahmen dieser Maßnahme zu berücksichtigen und wird hier kostenmäßig nicht weiter behandelt.
Zu Beginn der Planungen war lediglich die Beleuchtung am Waldstadion Gegenstand der Prüfung. Hierfür sind 85.000 Euro im Haushalt 2020 vorgesehen. Die aktuelle Kostenschätzung allein für das Stadion liegt inkl. Planung bei 118.109 Euro brutto ohne Förderung. Da für die LED-Umstellung von Flutlicht aber ein Zuschuss von bis zu 20 Prozent des Bundes beantragt werden kann (Kommunalrichtlinie), könnte die Umstellung auch einmalig auf allen Sportflächen (inkl. Kunstrasen und Hartplatz) erfolgen. Diese einmalige Umsetzung auf allen Flächen bringt Kostenvorteile bei der Montage, bei der Planung sowie eine effizientere Fördermittelverwaltung. Außerdem erzeugt eine Gesamtumsetzung früher höhere Energie-, Kosten- und Emissionseinsparungen.
Kostenschätzung bei Umstellung aller Flächen am Waldsportpark:
Berechneter Stromverbrauch Altanlage 46.800 kWh / Jahr
Berechnete Stromkosten Altanlage 10.296 Euro / Jahr
Berechnete jährliche Stromeinsparung: 36.508 kWh
Berechnete Einsparung Stromkosten: 8.032 Euro / Jahr
Bemessungslebensdauer Leuchten: 75.000 Stunden
Nutzungsdauer pro Jahr: 450/475 Stunden
Bruttokosten vollständige LED-Umstellung: 176.995 Euro
Planungskosten nach HOAI, LPH 3-9 30.872 Euro
Bruttokosten inkl. Nebenkosten / Planung: 207.867 Euro
Max. Zuschuss Kommunalrichtlinie bei Bewilligung: 33.723 Euro
Bruttokosten LED-Umstellung nach Förderung: 174.144 Euro
Statische Amortisation nach Förderung: 22 Jahre
Durchschnittliche Stromeinsparung: 75 Prozent
CO2-Minderung nach 10 Jahren: ca. 200 Tonnen
Die Umstellung kann in sich wirtschaftlich dargestellt werden und ist förderfähig. Die Berechnung ist aber noch deutlich positiver, wenn die Kosten abgezogen werden, die bei einer „normalen“ Erneuerung der Strahler anfallen (ohne Einsatz der LED-Technik). Hierfür liegt der Verwaltung jedoch aktuell keine eigene Kostenberechnung vor, da der Einsatz von herkömmlichen Strahlern zusehends reglementiert ist und die Empfehlung der konsultierten Planer klar für die LED-Lösung als tragfähige Variante geht.
Bei vollständiger Umrüstung des gesamten Projekts im 2. Halbjahr 2020 entstünde ein weiterer Kostenvorteil durch die abgesenkte Mehrwertsteuer i.H.v. rund 5.240 Euro. Es ist aber nicht sicher, ob die hohe Auslastung der Anbieter und die Anforderungen an die Vergabe eine Umsetzung in 2020 noch gestatten. Die Umsetzung in 2020 wird auf Grund des aktuellen Steuervorteils dennoch angestrebt. Für die Durchführung in 2020 sind zusätzliche Mittel im Haushalt erforderlich.
Bei Freigabe des Projekts im Technischen Ausschuss und ggf. Freigabe der überplanmäßigen Ausgaben durch den Stadtrat wird die Stadtverwaltung umgehend einen Förderantrag beim Projektträger Jülich stellen. Zugleich würden alle nicht förderschädlichen Planungen und Vergabevorbereitungen beauftragt. Die eigentliche Förderzusage ist zwar wahrscheinlich, kann aber bis zum Vorliegen des Bescheids nicht garantiert werden.