Nutzungsänderung von Gewerberäumen in eine Betriebsleiterwohnung, Errichtung von zwei Geräteschuppen, drei Balkonen und einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 44/5, Gmkg. Oberndorf, Langwied 13


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 18.08.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Nutzungsänderung von Gewerbe- bzw.- Ausstellungsräumen in eine Betriebsleiterwohnung (ca. 132 m² im westlichen OG), sowie die Errichtung von zwei Geräteschuppen im Norden (4,65 m x 3,89 m = ca. 18,09 m² & 3,85 m x 7,29 m = 28,07 m²), die Errichtung von zwei Balkonen im OG (2,00 m x 3,90 m = 7,80 m² im Westen und 3,89 x 10,02 m = ca. 38,98 m² im Norden), eines weiteren Balkons im DG (7,80 m x 2,00 m = 15,60 m² im Westen) und einer Außentreppe im Westen geplant.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 142 – „Handwerkerhof Langwied“ und erfordert folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
  • Baugrenzenüberschreitung im Norden und im Westen wg. den o.g. Geräteschuppen, der Balkone und des zweiten Rettungsweges) von insgesamt ca. 110 m²
  • Diese Erweiterung wird aufgrund des wachsendes Gewerbes und der steigenden Nachfrage nach Outdoorküchen notwendig (nördlicher Balkon im OG oder weitere Lager- und Ausstellräume). Im Übrigen werden die Balkone im Westen als Zugang zur Betriebsleiterwohnung (OG) und als Garten- bzw. Terrassenersatzfläche (DG) der Betriebsleiterwohnung notwendig.
  • Die Befreiung kann erteilt werden, da bereits vergleichbare Befreiungen in diesem Planungsgebiet erteilt worden sind und die Erweiterung keine Beeinträchtigung der Frischluftschneise hat (nur erdgeschossiger Bau bzw. Balkone) und die Ortseingrünung durch nahe Sträucher am Gebäude und durch eine Fassadenbegrünung sowie der Weiterführung der Begrünung durch ein ca. 5 m breiten Blühstreifen entlang der Nordgrenze bis zur Ostgrenze erfolgt
  • Die Ortseingrünung sollte allerdings im Zuge der Baugenehmigung beauflagt werden, da bisher noch keine Ortseingrünung erfolgt ist
  • Überschreitung der max. Geschossfläche des östlichen Baukörpers
  • Durch die notwendige Erweiterung wird die Geschossflächenzahl des östlichen Baukörpers um 28,05 m² erhöht
  • Die Befreiung kann erteilt werden, da im Jahr 2000 bereits einer Geschossflächenüberschreitung von ca. 190 m² zugestimmt wurde und sich die GFZ somit nur geringfügig von 427,23 m² auf 455,28 m² erhöht (lt. Bebauungsplan 238 m² zulässig)
  • Überschreitung der max. Baukörpermaße für den östlichen Gebäudeteil
  • Bestandsschutz, da diese Befreiung bereits im Jahr 2000 erteilt worden ist
  • Keine Befreiung notwendig
  • Situierung der Wohnung im Westteil des Gebäudes
  • Lt. Bebauungsplan sind Wohnungen nur an den der Hauptwindrichtung abgekehrten Seiten der Gebäude zulässig
  • Das Gebäude liegt weit weg von der Hauptverkehrsrichtung und demnach unterliegt das Grundstück lt. dem Bauherren/Antragsteller keinerlei Beeinträchtigung
  • Die Befreiung kann nach Einschätzung der Stadtverwaltung aufgrund der großen Entfernung und der Hauptwindrichtung nach Nordwesten bzw. Süden erteilt werden, da hier nicht von einer Beeinträchtigung der Kläranlage auszugehen ist
  • Abweichung der westlichen Abstandsfläche notwendig (ca. 0,63 m² für Außentreppe)
  • Zuständigkeit liegt bei der Bauaufsichtsbehörde
Die beantragten Befreiungen können erteilt werden, da es sich größtenteils um geringfügige Befreiungen handelt und bestimmten Befreiungen bereits bei der Errichtung der Gebäudeteile zugestimmt worden ist. Im Übrigen handelt es sich hier auch nicht um Grundzüge der Planung, welche besonders schützenswert wären, sondern um Befreiungen, welche in ähnlicher Art und in ähnlichem Umfang bereits gewährt worden sind.
Die Stellplätze werden ausreichend nachgewiesen, da bereits 41 Stellplätze vorhanden sind bislang nur 38 gefordert wurden, besteht derzeit ein Stellplatzüberhang von 3 Stellplätzen auf dem Grundstück.
Durch die Nutzungsänderung des Ausstellungsraumes in eine Betriebsleiterwohnung fallen ca. 130 m² Ausstellungsfläche weg (= 1 Stellplatz), wobei allerdings weitere 1,5 Stellplätze durch die Betriebsleiterwohnung nötig werden und die betriebliche Erweiterung von ca. 85,14 m² auch 3 weitere Stellplätze erfordert (1 Stellplatz je 30-40 m² Verkaufsfläche). Demnach werden durch das Bauvorhaben künftig 42 Stellplätze notwendig, welche auch ausreichend und benutzbar nachgewiesen werden können.

Beschluss

Der Ferienausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Ausstellungsfläche zu einer Betriebsleiterwohnung und der Errichtung von zwei Geräteschuppen, drei Balkonen und einer Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 44/5 der Gemarkung Oberndorf, Langwied 13, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Die hierfür erford erlichen Befreiungen der Festsetzung A 4.2 – „Baugrenze“, A 2.2 – „maximale Geschossfläche“ und B 1.1.2 – „Lage der Wohnungen“ des Bebauungsplanes Nr. 142 – „Handwerkerhof Langwied“, werden erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2020 10:29 Uhr