Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Ersatzkellerräumen im EG, FlSt 169/2 und 168, Gmkg Ebersberg, Eberhardstraße 23


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 18.08.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf den vorgenannten Grundstücken ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Ersatzkellerräumen im EG geplant (II + D; Wandhöhe bei 6,32 m; 11,0 m x 15,95 m = 175,45 m²).
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich somit bauplanungsrechtlich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet (MI - § 6 BauNVO). Nachdem dieses Gebiet u.a. dem Wohnen dient (§ 6 Abs. 1 BauNVO), ist die geplante Erweiterung des Wohngebäudes gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig. Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind bereits in der Umgebungsbebauung vorhanden. Somit fügt sich das Bauvorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung ein.
Die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden und die 6 erforderlichen Stellplätze werden in offener Bauweise hergestellt.

Beschluss

Der Ferienausschuss stimmt dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten und Ersatzkellerräumen im EG auf den Grundstücken FlNr. 169/2 bzw. 168 der Gemarkung Ebersberg, Eberhardstraße 23, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2020 10:29 Uhr