Bauantrag zur Errichtung eines Quergiebels und zweier Balkone an ein best. Einfamilienhaus, Abtrennung einer Einliegerwohnung und Errichtung eines Pools und einer Schallschutzmauer auf dem Grundstück FlNr. 1022/4, Gmkg. Ebersberg, Dachsberg 8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.09.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Errichtung eines Quergiebels und zweier Balkone an einem bestehenden Einfamilienhaus geplant, sowie die Errichtung eines Pools und einer Schallschutzmauer. Zudem soll eine Einliegerwohnung aus dem Einfamilienhaus abgetrennt werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 61 – „Dachsberg bzw. Schwabener Straße“ und die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich demnach nach diesen Festsetzungen. Diese Festsetzungen werden grundlegend eingehalten, allerdings ist die Grünfläche als Anbauverbotszone bzw. Grünfläche festgelegt, was eine Befreiung von dieser Festsetzung erfordern würde.

Nachdem allerdings keine öffentlich-rechtlichen oder nachbarschützenden Belange betroffen sind und kann diesem Befreiungsantrag stattgegeben werden.

Gemäß Stellplatzsatzung sind bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 3 Stellplätze nachzuweisen. Diese liegen laut Planunterlagen vor.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt zum Bauantrag wegen Einbau eines Quergiebels und zweier Balkone an ein bestehendes Einfamilienhaus sowie die Abtrennung einer Einliegerwohnung und Errichtung eines Pools und einer Schallschutzmauer das gemeindliche Einvernehmen.
Den beantragten Befreiungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 12:23 Uhr