BP Altstadt-Nord - Gebiet südlich und östlich der Sieghartstraße, westlich der Iganz-Perner-Straße und nördlich des Marienplatzes; Antrag der SPD-Fraktion vom 07.07.2020 auf Aufstellung eines Bebauungsplanes;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 15.09.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 07.07.2020 beantragt die SPD-Fraktion die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Altstadt Nord“ (Arbeitstitel der Verwaltung) für das Gebiet südlich und östlich der Sieghartstraße, westlich der Iganz-Perner-Straße und nördlich des Marienplatzes. Das Schreiben liegt den Sitzungsunterlagen bei; hierauf wird insoweit verwiesen.

Das mögliche Planungsgebiet liegt im Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Altstadt“. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Mischgebiet dargestellt und liegt im zentralen Versorgungsbereich „Innenstadt“ im Sinne das § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Diesem Stadtraum wird eine funktionsgemischte Versorgungsfunktion zugeschrieben.

In diesem Zusammenhang wird auf die Stellungnahme des Büros Salm und Stegen vom 09.06.2020 zum Bauvorhaben Sieghartstraße 20 verwiesen (TA vom 16.06.2020, TOP 15, öffentlich). Bereits darin wurden wertvolle Hinweise für die stadtplanerischen Anforderungen an dieses Gebiet gegeben.

Ausgehend von den o. g. planungsrechtlichen Vorgaben, müssen die Planungsziele entwickelt werden.
Primär sollen Vorgaben für eine behutsame Nachverdichtung des Quartiers gemacht werden. Es liegen hier noch zahlreiche minder-/untergenutzte Grundstücke vor, deren Entwicklungspotential gesteuert werden sollte. Durch diese Steuerung kann einer schleichenden Nachverdichtung, wie sie im Falle einer kontinuierlichen Genehmigungspraxis nach § 34 BauGB stattfinden würde, die Grundlage entzogen werden.
Im Bebauungsplan sollten Vorgaben für die Nutzung, in Teilbereichen auch eine horizontale Gliederung (geschossweise Nutzungsfestsetzung; z.B. Läden, Dienstleistungen in den Erdgeschossen) festgesetzt werden, um eine funktionale Verbesserung des Quartiers zu erreichen.
Ein großes Augenmerk wäre auf die Höhenentwicklung sowie die Dach- und Fassadengestaltung in diesem wertvollen Stadtraum zu richten. Der Bebauungsplan wird sich in Zuge der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen und Baulinien) auch mit Fragen der Abstandsflächen auseinanderzusetzen haben, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse weiterhin zu gewährleisten bzw. zu verbessern.  
Schließlich sind die Belange der Straßenräume und des Verkehrs in diesem Quartier von wichtiger Bedeutung.

Im Gutachten Stegen wird ein Rahmenplan bzw. eine Mehrfachbeauftragung für die Entwicklung des Stadtquartiers angeregt. Seitens der Verwaltung wird dieser Empfehlung gefolgt.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, zunächst mit der Städtebauförderung die Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Planung (geeignete Planungsinstrumente, Fördermöglichkeiten etc.) abzustimmen. Mit dem Büro Salm & Stegen könnte im Anschluss ein entsprechender Rahmenplan entwickelt werden, der als wesentliche Grundlage für einen Bebauungsplan bzw. auch Teilbebauungspläne dienen könnte.
Eine vorherige Abstimmung mit der Städtebauförderung war auf Seiten der Regierung von Oberbayern urlaubsbedingt leider nicht mehr möglich. Die Abstimmung wird unverzüglich nachgeholt.  

   

Diskussionsverlauf

StRin Platzer erläuterte für die Antragstellerin, dass Auslöser des Antrags das Bauvorhaben Sieghartstraße 20 war. Sie schloss sich im Übrigen den Ausführungen der Verwaltung an.
StR Gressierer stellte fest, dass der Antrag die aktuelle Diskussion aufgreifen würde. Die Planung dürfe aber keinen Konflikt bzw. Widerspruch zur Marienplatzplanung ergeben.
StR Otter sah keine Notwendigkeit für einen Bebauungsplan, da keine konkreten Anlässe bestünden und keine klaren Vorstellungen über die Nutzungen vorliegen würden. Die Kosten müsste hier die Stadt tragen, da es keinen privaten Kostenträger  gebe. Er würde aber einen Rahmenplan unterstützen.

Die Verwaltung wies noch daraufhin, dass im Jahresantrag der Städtebauförderung im Jahr 2020 für diese Planungsmaßnahme keine Mittel angemeldet wurden. Die Planungskosten müssten im Jahresantrag für 2021 angemeldet werden.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Städtebauförderung die Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Planung (geeignete Planungsinstrumente, Fördermöglichkeiten etc.) abzustimmen. Mit dem Büro Salm & Stegen ist im Anschluss ein entsprechender Rahmenplan zu entwickeln, der als wesentliche Grundlage für einen Bebauungsplan bzw. auch Teilbebauungspläne dienen kann.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2020 12:23 Uhr