Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 06.10.2020 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Alle drei Jahre werden die Wassergebühren und –beiträge neu kalkuliert. Die nun zum 01.01.2021 anstehende Neukalkulation führte das Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer durch, das seit 1995 damit beauftragt ist.
Herr Brilmayer trägt zu den Beiträgen vor:
Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis: Die Beitragssätze steigen merklich an:
Grundstücksfläche        von bisher 1,21 €/m² auf 1,50 €/m²
Geschoßfläche        von bisher 4,04 €/m² auf 4,89 €/m².
Neben den Schwankungen in den Kalkulationszeiträumen liegt dies auch an den im Haushalts- und Finanzplan enthaltenen erheblichen Investitionen. Dagegen steigen die beitragspflichtigen Flächen im Verhältnis dazu deutlich geringer an.
Die Beitragssätze liegen im Vergleich zu anderen Versorgern aber weiterhin im Mittelfeld.
Die Fragen von den Ausschussmitgliedern werden von Herrn Brilmayer beantwortet.

Herr Brilmayer trägt zur Gebühr vor:
Auf die Gebührenkalkulation wurde auf der Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt. Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. aus den Sachbüchern und der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben.
Die Nachkalkulation des Zeitraums 2018 – 2020 zeigt, dass von den Ansätzen der letzten Kalkulation sehr deutlich abgewichen worden ist. Dadurch hat sich eine Kostenüberdeckung von verzinst ca. 200.000 € jährlich ergeben. Ursache dafür sind zum einen höhere Gebühreneinnahmen (hoher Verbrauch durch warme Sommer; hohe Abnahmemenge durch Steinhöring) sowie deutlich niedrigere Unterhaltskosten als noch vor drei Jahren erwartet. Die Kostenüberdeckung ist im Folgezeitraum – also in den nächsten drei Jahren – wieder auszuschütten.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) verändern sich entsprechend den Zugängen und endgültigen Abschreibungen von Investitionskosten; gleiches gilt für Zuwendungen und Herstellungsbeiträgen.
Die Unterhaltskosten für die Jahre 2021 bis 2023 liegen im Mittel bei ca. 965.000 € jährlich.
Die Verbrauchsmengen bleiben durch das kostenbewusste Verhalten der Abnehmer nahezu gleich, obwohl die Abnehmerzahl an sich steigt. Die Abnahmemenge der Gemeinde Steinhöring kann sehr schwankend sein, so dass hier ein jährlicher mittlerer Verbrauch von 120.000 m³ gewählt wird (Mindestabnahme 60.000 m³ / 2019 höchster Verbrauch mit 180.000 m³).
Die nun auszuschüttende Kostenüberdeckung führt zu einer deutlichen Gebührensenkung von bisher netto 1,55 € auf nun netto 1,35 € je m³ (Steinhöring jeweils die Hälfte)
Wenn die Kostenüberdeckung in drei Jahren abgebaut ist, werden sich die Gebühren voraussichtlich wieder entsprechend erhöhen.
Bei der Bewertung zu berücksichtigen ist, dass die Stadt Ebersberg im Gegensatz zu vielen anderen Versorgern keine Grundgebühr erhebt und deshalb der neue Gebührensatz im Vergleich günstig einzustufen ist.
Zu den Beiträgen und Gebühren ist eine Umsatzsteuer hinzuzurechnen (ab 01.01.2021 wieder 7%).
Die Fragen von den Ausschussmitgliedern werden von Herrn Brilmayer beantwortet. Aus dem Kreis der Ausschussmitglieder erfolgt der Hinweis, dass die 50-%-ige Gebührenreduzierung für die Gemeinde Steinhöring bei Gelegenheit nachverhandelt werden sollte.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat,
  1. die Weiterführung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Wasserversorgungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen anzuerkennen,
  2. die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2021 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze (netto) wie folgt zu ändern:
§ 6: Der Beitrag beträgt
  1. pro m² Grundstücksfläche        1,50 €
  2. pro m² Geschoßfläche        4,89 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 1,35 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2020 10:05 Uhr