Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 06.10.2020 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Wie die Wassergebühren werden auch die Abwassergebühren seit 1995 vom Dienstleistungsbüro Reinhard Brilmayer kalkuliert.

Herr Brilmayer trägt zu den Beiträgen vor:
Zum 31.12.1995 wurden sämtliche Investitionskosten, Zuwendungen und Zuschüsse, beitragspflichtige Grundstücks- und Geschoßflächen erstmalig erfasst. Dabei werden die anteiligen Kosten für die Straßenentwässerung und die Regenwasserbeseitigung berücksichtigt. Die damaligen Tabellen wurden laufend mit den tatsächlichen Jahresergebnissen fortgeschrieben; sie liegen der Kalkulation zu Grunde.
Ergebnis: Die Beitragssätze steigen merklich an:
Grundstücksfläche, je m²:        Bisher: 2,69 € - ab 01.01.2021: 2,84 €
Geschoßfläche, je m²:        Bisher: 9,63 € - ab 01.01.2021: 10,34 €
Hinweis: Der Beitrag nach der Grundstücksfläche deckt die investiven Kosten für die Regenwasserbeseitigung.
Die Beiträge erhöhen sich vor allem dadurch, dass die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschoßflächen im Verhältnis nicht so angestiegen sind wie die Investitionen.
Die neuen Beitragssätze können im Vergleich zu anderen Entsorgern aber weiterhin als moderat bezeichnet werden. Insbesondere bei der Schmutzwasserbeseitigung liegen die Beitragsätze sehr oft deutlich über 10,00 € je m² Geschoßfläche, im südlichen Landkreis mitunter auch über 20,00 € je m².
Die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Brilmayer.

Herr Brilmayer trägt zu den Gebühren vor:
Auch die Gebührenkalkulation wurde auf Basis der bisherigen Kalkulationen fortgeführt, incl. der gesonderten Ermittlung einer eigenen Gebühr für die Regenwasserbeseitigung. Alle Tabellen wurden in Abstimmung mit der Stadtverwaltung bzw. aus den Sachbüchern und der Finanzplanung bis 2023 fortgeschrieben.
Die Zusammenstellung der Kosten für die Jahre 2018 - 2020 zeigt das rechnerische Ergebnis der Nachkalkulation auf. Daraus ergibt sich eine deutliche Kostenüberdeckung bei der Schmutzwasserbeseitigung von ca. 150.000 € jährlich. Diese resultiert ganz maßgeblich daraus, dass die Unterhaltskosten deutlich niedriger waren als erwartet und auch mehr Schmutzwasser eingeleitet wurde als angenommen. Beim Regenwasser ist die Kalkulation nahezu aufgegangen (Unterdeckung insgesamt in drei Jahren gut 10.000 €).
Die Unterhaltskosten der Jahre 2021 – 2023 wurden auf der Basis der Zahlen im Haushalt 2020 mit angemessener Erhöhung bei einzelnen Haushaltsstellen und unter Berücksichtigung von Sanierungsmaßnahmen an Kanälen fortgeschrieben.
Die kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen) wurden unverändert zur letzten Kalkulation ermittelt und verändern sich nur geringfügig.
Die Schmutzwassergebühr sinkt von derzeit 2,61 € auf 2,41 € je m³, was maßgeblich an der vorstehenden Überdeckung liegt. Wenn sich Kosten und Einnahmen wie vorgesehen entwickeln und die Überdeckung abgebaut ist, würde die Gebühr ab 2024 wieder entsprechend ansteigen.
Der anteilige Aufwand für die Regenwasserbeseitigung wurde jährlich mittels prozentualer Einzelansätze je Kostenart und Kostenstelle ermittelt. Vom gesamten Gebührenbedarf entfallen jährlich gut 300.000 € auf die Regenwasserbeseitigung. Die oben genannte Unterdeckung von 10.000 € aus 2018 – 2020 ist ebenfalls in die Kalkulation der drei Folgejahre einzurechnen, wirkt sich aber nur entsprechend geringfügig aus. Berechnungs­grundlage ist die bebaute und befestigte Fläche eines Grundstücks, von der Regenwasser in den Kanal abließt. Die Regenwassergebühr sinkt von bisher 0,53 € auf nun 0,47 € je m² anrechenbarer Grundstücksfläche. Dies liegt an der nun abgebauten hohen Unterdeckung aus den Jahren 2015 – 2017.
Im Vergleich zu anderen Gemeinden ist die Einleitungsgebühr für Schmutz- und Regen­wasser in der Summe im oberen Mittelfeld einzustufen. Es ist trotzdem ratsam und sinnvoll, bei den vielen älteren Kanälen keinen Sanierungsstau aufkommen zu lassen. Nicht zuletzt ist die Stadt gesetzlich verpflichtet, die Entwässerungsanlagen fortlaufend ordentlich zu unterhalten.
Die Beiträge und Gebühren zur Entwässerungsanlage sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Die Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet Herr Brilmayer.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales empfiehlt dem Stadtrat,
  1. die Weiterführ ung der Kalkulation der Beiträge und Gebühren zur Entwässerungsanlage auf Grundlage der bisherigen Kalkulationen anzuerkennen,
  2. die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsanlage mit Wirkung ab 01.01.2021 hinsichtlich der Beitrags- und Gebührensätze wie folgt zu ändern:
§ 6 Abs. 1: Der Beitrag beträgt
  1. pro m² Grundstücksfläche        2,84 €
  2. pro m² Geschoßfläche        10,34 €
§ 10 Abs. 1 Satz 2: Die Gebühr beträgt 2,41 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.
§ 11 Abs. 6: Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,47 € pro m² pro Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2020 10:05 Uhr