Bebauungsplan Nr. 151.1 - südlich Kolpingstraße; Antrag der Firma K-Team auf Änderung des Planungskonzepts zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern statt Reihenhäusern


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.10.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet südlich der Kolpingstraße soll wieder aufgenommen werden. Der Plan wurde im Nov./Dez. 2018 gem. § 3 Abs. 1 BauGB erstmals öffentlich ausgelegt. In der Zwischenzeit wurde vom Vertreter der Eigentümer (Erbengemeinschaft) ein Wertgutachten für den Verkauf erstellt. Die Eigentümer stehen derzeit in Verhandlung mit der Bauträgerfirma K-Team zwecks Ankaufs des Grundstücks. Das südlich angrenzende städtische Grundstück soll in diesem Zuge gleich mitverkauft werden, da ansonsten die Bebauung nicht realisierbar wäre.

Die Firma K-Team beantragt nun, das Planungskonzept, das bislang von Reihenhäusern (Hausgruppen) ausgegangen ist,  insoweit zu ändern, dass auch Mehrfamilienhäuser errichtet werden können.

Nach den Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf (Fassung vom 23.10.2018) sind für die Bebauung sowohl Hausgruppen und Einzelhäuser zulässig. Somit wäre bereits nach dem bestehenden Bebauungsplanentwurf die Nutzungsform zulässig, da ein Mehrfamilienhaus bauplanungsrechtlich als Einzelhaus einzustufen ist (vgl. § 22 Abs. 2 BauNVO).

Aus Sicht der Verwaltung wird die Änderung befürwortet. Insbesondere aufgrund des wachsenden Wohnungsbedarfs und unter Einbeziehung der Überlegungen zur Nachverdichtung von vorhandenen Baugebieten, bietet sich hier die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Geschosswohnungsbau an. Von Vorteil ist, dass bei dieser Lösung ein größerer Teil der versiegelten Flächen für Garagen wegfallen. Stattdessen würde eine Tiefgarage mit oberirdischen Besucherstellplätzen errichtet.
Auch städtebaulich wären Mehrfamilienhäuser eine konsequente Fortsetzung der Bebauung im Bereich der Kolpingstraße. Das Baugebiet grenzt unmittelbar südlich an den bestehenden Geschosswohnungsbau der Wasserburger Wohnungsgenossenschaft an.
Die Geschossfläche bleibt mit insgesamt 1.650 m² gleich. Die Höhenentwicklung der Gebäude (Wandhöhe) wird von 6,5 m auf 7,0 m festgesetzt. Aufgrund der Topografie wird sich die Wandhöhe kaum auswirken.

Der Planer, Herr Architekt Feirer-Kornprobst hat zwei Alternativen für die Stellung der Gebäude vorgeschlagen. Die Varianten wurden am 28.09.2020 besprochen mit dem Antragsteller besprochen. Bevorzugt wird die Variante 1, da die Wohnungen in Südwestausrichtung erstellt werden können und damit eine bessere Besonnung erreichen. Die Tiefgaragenzufahrt könnte im Südosten liegen und wäre nahezu ebenerdig anfahrbar.
Weitere Planungsdetails wie Regelung des Spielplatzes und Dachgestaltung – angestrebt werden Quergiebel – sollen bis zur Sitzung vorgelegt werden.  

Diskussionsverlauf

StRin Behounek fragte nach, wie die Stellplätze am Ende des Wendehammers ausgeglichen werden. Die Verwaltung teilte mit, dass diese Frage im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahrens einbezogen und geprüft wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand liegen die Stellplätze auf öffentlichem Straßengrund. Ein Rechtsanspruch, dort zu parken gibt es nicht.
StR Otter begrüßt die Variante 1, da hier Rücksicht auf die Höhenlinien genommen wurde. Er verlangte einen gefälligen Übergang zur freien Landschaft ohne die Errichtung von Stützmauern.
StR Friedrichs regte eine Radwegverlängerung nach Süden an. Nach Aussage der Verwaltung kann dies allerdings nicht im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens behandelt werden, da die Fläche im Eigentum von privaten Grundstücksbesitzern liegt.
StR Ried stellte fest, dass die Architektur des Investors wenig zur Bereicherung des Ortsbildes beiträgt.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Änderung des Planungskonzeptes für den  Bebauungsplan Nr. 151.1 – südlich Kolpingstraße von bisher Reihenhäusern (Hausgruppen) in Mehrfamilienhäuser gemäß der Planungsvariante 1 zu.
Der Planer wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 08:14 Uhr