Bebauungsplan Nr. 55 - Oberndorf Ost; Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes für die planungsrechtliche Sicherung der Grundschule Oberndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.10.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Berichterstattung in der TA Sitzung vom 15.09.2020 (TOP 9, öffentlich) verwiesen.
Das Landratsamt Ebersberg hält den aktuell vorliegenden Bauantrag wegen Sanierung und Neubau der Grundschule Oberndorf nicht für genehmigungsfähig. Zunächst wurde argumentiert, das Gebäude würde sich aufgrund seiner Massivität nicht einfügen. Mit Schreiben vom 14.09.2020 teilte die Genehmigungsbehörde mit, das Vorhaben könne aufgrund seiner Außenbereichslage (§ 35 BauGB) nicht genehmigt werden. Die Verwaltung hat daraufhin sofort einen Besprechungstermin im Landratsamt vereinbart. Dieser fand am 23.09.2020 statt. Zwischenzeitlich stellte sich heraus, dass die Annahme, es handle sich um Außenbereich nicht mehr haltbar ist. Tatsächlich existiert für dieses Gebiet ein Bebauungsplan aus dem Jahre 1969, wie in der vorgenannten Besprechung erstmals festgestellt wurde. Der Plan hat bei der bisherigen Beurteilung des Bauvorhabens allerdings keine Rolle gespielt, da seine Existenz keinem der Beteiligten bekannt war. Nach eingehender Prüfung der Gültigkeit des Bebauungsplanes im Zuge der Besprechung, kann von diesem Plan jedoch ebenso wenig eine Grundlage für eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Für den Bereich der Schule sind keine Bauräume festgesetzt; es wurde nur der Bestand aufgenommen. Der Bebauungsplan regelt in seinen Festsetzungen die überbaubaren Grundstückflächen durch Baugrenzen und Baulinien. Eine Befreiungslage konnte seitens des Landratsamtes nicht gesehen werden, da für das Schulgrundstück mangels Festsetzungen von Bauräumen, die Grundzüge der Planung berührt seien. Dies ist rechtlich nachvollziehbar.  
Nach eingehender und zum Teil kontrovers geführter Beratung kam man überein, den Bebauungsplan im Rahmen eines Änderungsverfahrens gem. § 13a BauGB (Innenentwicklungsbebauungsplan) den heutigen Erfordernissen anzupassen und das Baurecht für das Schulprojekt zu schaffen. Das Verfahren nach § 13a BauGB ist die schnellste Möglichkeit hier für Rechtssicherheit zu sorgen.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 – 2. Änderung zu fassen. Planungsziel ist zunächst die Schaffung des Baurechts für die Schulbaumaßnahme. Hierzu sollen die notwendigen Festsetzungen für die Bauräume, das Maß der baulichen Nutzung sowie für die Freianlagen getroffen werden. Weiterhin sind die erforderlichen Flächen für die Nahwärmeversorgung und die sich hieraus ergebenden Fragen des Immissionsschutzes abzubilden. Als weiterer Punkt sind die notwendigen Flächen und Anlagen für die Niederschlagswasserbehandlung bzw. –Beseitigung von Bedeutung.
Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren, ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Das Landratsamt hat zugesichert, das Verfahren nach besten Möglichkeiten zu unterstützen. Insbesondere soll die interne Fachstellenbeteiligung (Immissionsschutz, Naturschutz) vorgezogen werden.
Weitere Bauleitplanungen, wie sie zuletzt in der TA-Sitzung am 15.09.2020 angedacht wurden, um evtl. Wohnungsbauprojekte zu realisieren, sollten in einem gesonderten Verfahren betrachtet werden, da das Verfahren nach § 13a BauGB nicht mehr anwendbar ist (keine Innenentwicklung).

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Leukert & Riedl, das bereits die Objektplanung für die Baumaßnahme erstellt, kann der Bebauungsplan auch von diesem Büro erstellt werden. Die Verwaltung empfiehlt diese Vorgehensweise, da die Planung aus einer Hand kommt und keine vermeidbaren Schnittstellen entstehen.
 

Diskussionsverlauf

StR Gressierer bedauert die Entwicklung mit dem Schulprojekt. Die Nahwärmeanlage soll die weitere bauliche Entwicklung des Ortsrandes nicht behindern.
StR Otter fand die Sichtweise der unteren Bauaufsichtsbehörde schade.

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 – Oberndorf Ost.
Planungsziel ist die Baurechtsschaffung für das Schulbauprojekt „Sanierung und Neubau der Grundschule Oberndorf“. Mit dem Bebauungsplan sollen die überbaubaren Grundstücksflächen, das Maß der baulichen Nutzung sowie die Freianlagen festgesetzt werden.
Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2020 08:14 Uhr