Verschiedenes - Information; a) Beschreibung der Funktionsweise der Hochwasserrückhaltung Klein- und Kumpfmühlweiher b) Vergabe der Planungsarbeiten für das Freiflächen-PV-Standortkonzept c) Verkehrskonzept Kreuzung Münchener Straße / Zur Gass


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.10.2020 ö informativ 8

Sachverhalt

Auf Anfrage von Herrn Stadtrat Schechner im TA vom 15.09.20, sollte die Tiefbauabteilung die Funktionsweise der Hochwasserrückhaltung (HWRH) vom Klein- und Kumpfmühlweiher beschreiben.

Einführung:
Die HWRH wurde im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens, das ca. zwei Jahrzehnte dauerte, im Jahr 2009 fertiggestellt. Die Bauzeit betrug ca. 1 Jahr, die Baukosten beliefen sich auf ca. 6.150.000 € und wurden mit staatlichen Zuschüssen in Höhe von ca. 2.860.000 € gefördert.
Die Dammanlagen der HWRH wurden auf ein HQ 100 (ein 100 jährliches Regenereignis) ausgelegt und weisen ein Rückhaltevolumen von ca. 90.000 m³ auf.

Anlagenteile und Funktionsweise:
Der Betrieb der Anlagen geht rein mechanisch von statten, daher ist auch keine Steuerungsanlage notwendig. Hintergrund hierfür sind die im Dammbauwerk eingebauten Ablaufeinrichtungen.
  • Betriebsablauf für den Normalbetrieb, ausgestattet mit einem Schutzgitter, Stahlbetonrohr DN 600, der in das künstlich angelegte Ablaufgerinne (Bachlauf) entwässert. Dieses Gerinne mündet in den Entlastungskanal, bestehend aus zwei Kastenprofilen 2000/1600 mm aus Stahlbeton, die wiederum in die Ebrach münden.
  • Grundablass mit innenliegendem Plattenschieber. Hier können die Weiher bis auf die Weihersohle abgesenkt werden.
  • Hochwasserentlastung mit Grobrechen und Schlitzdrossel. Über die berechnete Schlitzdrossel wird das jeweilige Regenereignis, bis hin zu einem HQ 100 (hundertjährigen Regenereignis), geregelt abgeleitet. Für darüber hinaus gehende Ereignisse, bis zu einem HQ 1000, sind die Dammbauwerke ausgelegt bzw. statisch berechnet. Die Entwässerung erfolgt dann über eine extra angelegte Dammscharte, die beim Kumpfmühldamm ca. 45 cm niedriger als die Dammkrone ausgebildet ist.
  • Im weiteren Verlauf, also nach der Schlitzdrossel, wird das Wasser über das Vorbecken  zur Schussrinne, über das Tosbecken (Energieumwandlung)  zu den beiden Entlastungskanälen, bestehend aus zwei Stahlbetonkastenprofilen, in die Ebrach eingeleitet.

Beschreibung Betrieb und Unterhalt:
Der Wasserspiegel (Wsp.) in den Rückhalteweihern wird von den Mitarbeitern der Kanalabteilung wöchentlich gemessen. Nach ergiebigen Regenereignissen werden die Anlagen kontrolliert und wo nötig gereinigt.
Der Ruhewasserstand (530,00 m.ü.NN) variiert hier im Normalbetrieb im Zentimeterbereich. Bei länger anhaltender Trockenheit kann dieser auch  darunter liegen. In 2018 hat die Trockenheit dazu geführt, dass zwischen Auslauf  HWRH und dem Auslauf der städtischen Kläranlage kein Wasser mehr im Bachbett war. Die in den letzten Jahren längeren Trockenperioden führen aber auch dazu, dass sich das Rückhaltevolumen aufgrund des niedrigen Wasserstandes erhöht. Bei starken Regenfällen nach einer solchen Phase kann es daher durchaus sein, dass der Wasserspiegel nur langsam ansteigt.
Die Dammkrone (532.01 m.ü.NN) wurde gegenüber der alten Dammanlage um ca. 1,70 m erhöht. Die Dammscharte für ein HQ 1000 liegt bei 531,55 m.ü.NN.
Der Schwankungsbereich vom Ruhewasserstand zum HQ 100 (531,54 m.ü.NN) beträgt am Kumpfmühlweiher somit 1,54 m.
Der stärkste gemessene Anstieg des Wsp. im Kumpfmühlweiher in den letzten drei Jahren war im April 2017 zu verzeichnen, hier war der Wasserspiegel um ca. 1,00 m über den Ruhewasserspiegel (530.00 m.ü.NN) gestiegen. Aber auch in diesem Jahr konnten schon signifikante Anstiege gemessen werden.
Seit der Inbetriebnahme der HWRH sind die unterstromig gelegenen Gemeinden, aber auch die unmittelbar hinter den Dammanlagen liegenden Gebäude, von Überflutungen verschont geblieben.      



Sachstand Standortkonzept für Freiflächen-PV-Anlagen:

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Auftrag zur Erstellung des Standortkonzeptes für die Freiflächen-PV-Anlagen an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, der bei der Angebotseinholung der Mindestbieter war, zu einer Bruttoauftragssumme in Höhe von 9.880,- € einschl. Nebenkosten vergeben. Eine Gremienbefassung war für die Auftragsvergabe gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates Ebersberg 2020 bis 2026 nicht erforderlich, da die Auftragssumme unter 30.000,- € betrug. Der PV München hat bereits mit der Grundlagenermittlung begonnen. Sobald erste Ergebnisse vorliegen, wird die Verwaltung wieder berichten.  



Sachstand Verkehrskonzept Kreuzung zur Gass:

Aufgrund mehrerer verkehrlicher Probleme sind Überlegungen angestrebt worden, die Kreuzung im Bereich der Münchener Straße bzw. zur Gass neu zu planen und geringfügig umzubauen, sodass mit dieser Maßnahme folgende Punkte verbessert werden könnten:

  • Kreuzungsbereich zur Gass / Münchener Straße
  • Sichere Gestaltung der Ortsdurchfahrt
  • Einrichtung einer Fußgängerüberführung
  • Ausfahrt des Rettungsdienstes und Belastung der Anwohner durch die notwendige Sirene
  • Parkproblem in Richtung Egglsee (insbesondere aufgrund der „Ausflügler“)

Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Ebersberg würde die Polizei eine Verbesserung der Verkehrssituation vor allem in Bezug auf die Ausfahrt des BRK´s in die Münchener Straße begrüßen, da diese gefährliche Kreuzung immer wieder in der Verkehrsschau thematisiert wird und aus mehreren Gründen eine Gefährdung des Fahrrad- und Autoverkehrs darstellt.
Die Verwaltung hat diese Punkte einem Ingenieurbüro zur weiteren Ausarbeitung und Besprechung weitergeleitet. Die Vorstellung des Ergebnisses wird dann im „AK-Verkehr Innenstadt & Staatsstraße 2080“ erfolgen.

StR Gressierer trug zu diesem Punkt vor, die verkehrliche Entwicklung des Baugebietes Friedenseiche VIII mit einzubeziehen.


Personalwohnungen für die Kreisklinik an der Pfr.-Guggetzer-Str.:

Im Nachgang zum gemeinsamen Workshop des Kreis- und Strategieausschusses und des Technischen Ausschusses vom 09.10.2020 dürfen wir Sie über den Sachstand der Baurechtsabklärung für die Personalwohnungen der Kreisklinik an der Pfr.-Guggetzer-Str. informieren:
 
Die Abstimmungsgespräche hierzu haben bereits im April 2020 stattgefunden und wurden von Herrn Baasen, beantwortet. Aufgrund Corona konnten lange Zeit auch keine Sitzungen stattfinden.
Wir haben die Fragen mit E-Mail vom 08.04.2020 an Herrn Beslmüller beantwortet. Nach Ansicht des Stadtbauamtes liegt hier ein Innenbereich (§ 34 BauGB) vor.  Das seinerzeit vorgelegte Vorkonzept fügte sich sowohl nach der Art der Nutzung (Wohnen) als auch nach dem Maß der Nutzung (Höhenentwicklung mit 8,5 m) in die vorhandene Bebauung ein. Die notwendigen Abstandsflächen waren eingehalten. Vorbehaltlich eines schlüssigen Stellplatznachweises und unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Technischen Ausschusses ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig. Eine Bauleitplanung war beim damals vorliegenden Konzept aus Sicht des Stadtbauamtes nicht erforderlich.
Ein Bauantrag / Antrag auf Vorbescheid wurde bislang noch nicht vorgelegt.
Für die Frage des Einvernehmens kommt  es entscheidend darauf an, welche Planungsversion letztendlich vorgelegt wird.
Mit dem Vertreter der WBE wurde in einem Telefonat am 12.10.2020 vereinbart, dass möglichst in der Sitzung des TA vom 10.11.2020 ein Antrag auf Vorbescheid vorgelegt werden soll um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu klären.

Datenstand vom 21.10.2020 08:14 Uhr