Wünsche und Anfragen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.10.2020 ö informativ 9

Sachverhalt

StR Otter fragte nach dem Sachstand des Bauleitplanverfahrens zur Friedenseiche VIII.
Er bat um den Einbau eines 2. Handlaufs an der Treppe vom Kirchenvorplatz zum Finanzamt

Antwort der Verwaltung:
Für das Bauleitplanverfahren Friedenseiche VIII fand in der KW 42 eine Besprechung mit den beteiligten Planern (Bebauungsplaner, Verkehr, Landschaftsplanung, RA Geislinger) statt. Dabei wurde festgelegt, zunächst die offenen Fragen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich sowie zu den notwendigen CEF-Maßnahmen (Feldlerche) abschließend zu klären. Ein weiterer Punkt sind die Ausführungen der UNB zum Eingriff ins Landschaftsbild. Die Ausgleichsmaßnahmen (Vermeidungs- Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen) werden nochmals von der Landschaftsplanerin überprüft und in einem gesonderten Termin mit der UNB abgestimmt.
Der Bebauungsplaner wird aufgrund der vorgetragenen Einwände gegen die Mehrfamilienhausbebauung an der Elsa-Plach-Straße nochmals Alternativen zur Auflockerung der Strukturen entwickeln. Nach verwaltungsinterner Klärung der Alternativen kann eine Öffentlichkeitsveranstaltung unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygienebestimmungen abgehalten werden. Ein Termin wird hierzu gesondert angesetzt.

Die Anbringung eines zweiten Handlaufs wird geprüft.


StR Friedrichs bat um die Vorstellung der Ausgleichsflächen für die neuen Stadtratsmitglieder.
Er fragte nach, ob alle Bebauungspläne über den BayernViewer abrufbar wären.
Er wies daraufhin, dass auch in Bayern sog. „Schottergärten“ gem. Art. 7 BayBO verboten seien. Er bat  solche Gärten zu überprüfen.

Antwort der Verwaltung:
Die Bitte nach Vorstellung der Ausgleichsflächen wird an das SG Abfall und Umwelt weitergegeben. Die aktuell gültigen Bebauungspläne sind im BayernViewer abrufbar, ebenfalls auf der städt. Homepage.
Für den Vollzug der BayBO ist die untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt zuständig. Die Stadt hat hier keine Rechtsgrundlage einzuschreiten.    

Datenstand vom 21.10.2020 08:14 Uhr