Ortsabrundungssatzung Hörmannsdorf-Ost; Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück FlNr. 2013/2 am südöstlichen Ortsrand von Hörmannsdorf wegen Bebauung mit einem 2-Familienwohnhaus


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die FlNr. 2013/2, Gemarkung Ebersberg wird um Prüfung der Bebaubarkeit mit einem 2-Familienwohnhaus gebeten. Auf das den Sitzungsunterlagen beiliegende Antragsschreiben wird verwiesen.

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Errichtung eines 2-Familienwohnhauses ist kein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB (abschließende Aufzählung). Es handelt sich somit um ein sonstiges Vorhaben, das allerdings nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht genehmigungsfähig ist.
Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Einbeziehungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) erforderlich.

Die Satzung wird nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren (§ 34 Abs. 6 BauGB), vergleichbar dem vereinfachten Verfahren für Bebauungspläne aufgestellt, zu dem sich die Öffentlichkeit äußern kann.

Für das nördlich angrenzende Grundstück FlNr. 1995/1, Gemarkung Ebersberg wurde bereits eine Einbeziehungssatzung erlassen, die am 31.01.2018 in Kraft getreten ist. Der Geltungsbereich dieser Satzung könnte durch ein Änderungsverfahren nach Süden hin erweitert werden.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Ebersberg ist der Bereich, in dem die Bebauung vorgenommen werden soll, als Dorfgebiet dargestellt. Die Einbeziehungssatzung steht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes daher nicht entgegen.
Es handelt sich hier um die letzte Fläche am östlichen Ortsrand von Hörmannsdorf, die einer Einbeziehung in den Innenbereich zugänglich ist. Das Grundstück wird über die nördlich verlaufende Straße erschlossen; Kanal und Wasserleitung liegen in der Straße an. Nach Ansicht der Verwaltung entspricht die Einbeziehung des Grundstücks in den Innenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens sind ausreichend breite Ortsrandeingrünungen nach Süden und Osten vorzunehmen.  

Mit dem Antragsteller wäre noch eine städtebauliche Vereinbarung über die Übernahme sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Planung entstehen, abzuschließen.
Sobald diese Planungsvereinbarung vorliegt, könnte der Planentwurf erstellt werden. Der Satzungsentwurf ist dem Technischen Ausschuss vor der öffentlichen Auslegung zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

StR Otter und StRin Behounek wollten dem Vorhaben nicht zustimmen, da keine Erweiterung nach Osten gewünscht und ein guter Ortsrand vorhanden sei.
StR  Hilger und Riedl stimmten für die Erweiterung, da sie eine gute Ortabrundung darstellen würde.
Die Verwaltung erläuterte, dass derzeit keine Ortsrandeingrünung vorhanden sei. Ein angemessener Ortrand könne nun durch die geplante Bebauung geschaffen werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst vorbehaltlich der Unterzeichnung einer städtebaulichen Vereinbarung durch den Antragsteller, den Einleitungsbeschluss zur ersten Änderung der Einbeziehungssatzung Nr. 206 – Hörmannsdorf-Ost wegen Zulassung eines 2-Familienhauses auf dem Grundstück FlNr. 2013/2, Gemarkung Ebersberg.  
Dem Technischen Ausschuss ist der ausgearbeitete Satzungsentwurf vor der öffentlichen Auslegung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 25.11.2020 13:56 Uhr