Genehmigung überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 01.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 01.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Räume des Bürgerbüros sind nur unzureichend durch die Fenster auf der Ostseite belüftbar. Die entsprechende Mittelanforderung ist jedoch in den letzten Jahren bei den Haushaltsberatungen gestrichen worden. Hinzugekommen ist nun der dringliche Bedarf nach einer ordentlichen Belüftung aufgrund der Corona-Pandemie. Letztlich handelt es sich beim Bürgerbüro auch um ein Sachgebiet mit einem hohen Aufkommen an Besuchern.
Die Verwaltung sieht einen dringlichen Bedarf. Eine Planung liegt vor. Für die Umsetzung der Maßnahme in 2021 werden ca. 95.000 € veranschlagt. Mittel bzw. Verpflichtungsermächtigung für 2021 sind jedoch im Haushalt 2020 nicht veranschlagt. Der neue Haushalt 2021 wird voraussichtlich erst Mitte Januar 2021 mit der Genehmigung rechtskräftig werden.
Eine Ausschreibung kann erst mit Bereitstellung der Haushaltsmittel erfolgen.
Die Verwaltung bittet um die Genehmigung einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2021 (HHST. 060.940 Rathaus Umbau/Sanierung) in Höhe von 95.000 €, damit die Ausschreibung nach Beauftragung durch den Technischen Ausschuss im Dezember erfolgen kann. In Folge sind im Haushalt 2021 diese Mittel zwingend einzustellen.

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Beratung wird die Meinung vertreten, dass kurz vor Erlass der Haushaltsatzung 2021 jetzt kein Erfordernis für eine Verpflichtungsermächtigung gesehen wird, zumal für die Sitzung des Technischen Ausschusses am 08.12.2020 kein entsprechender Tagesordnungspunkt vorgesehen ist. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen in den Haushalt 2021 eingebracht werden.

Datenstand vom 03.12.2020 15:45 Uhr