Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 WE und einer Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 992, Gmkg. Ebersberg, Hohenlindener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 8 Wohneinheiten (22,10 m x 13,80 m = 304,98 m²; K + II + D; Wandhöhe 7,10 m; Firsthöhe 11 m) und einer Tiefgarage geplant.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA - § 4 BauNVO). Dieses Gebiet dient vorwiegend dem Wohnen (§ 4 Abs. 1 BauNVO), ein geplantes Wohngebäude ist gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.  Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Das geplante Mehrfamilienhaus weist eine Grundfläche von ca. 305 m² auf und ist mit einer Firsthöhe von 11 m (K + II + D)  geplant. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind bereits in der Umgebungsbebauung vorhanden (FlNr. 345 Gmkg Ebersberg: 25,24 m x 11,50 m = 290,26 m²; K + II + D; Wandhöhe 7,10 m; Firsthöhe 11,0 m). Somit fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung ein.

Die erforderlichen zwölf Stellplätze (8 WE á 1,5 Stellplätze) werden in einer Tiefgarage mit neun Stellplätzen und vier oberirdischen Stellplätzen auf dem Grundstück nachgewiesen (Überhang von einem Stellplatz).

Mit dem Bescheid vom 19.05.2020 wurde der vorhandene Grünzug im Süden, Westen und Norden des Baugrundstücks bis zum 30.04.2022 von der unteren Naturschutzbehörde unter Schutz gestellt. Der festgesetzte Umgriff der Inschutznahme des o.g. Bescheides wird durch das Bauvorhaben nicht tangiert und findet grundsätzlich seine Berücksichtigung in dieser Planung. Lediglich der geplante Spielplatz mit einer Größe von 42 m² befindet sich in der Schutzzone der Blutbuche. Das Landratsamt Ebersberg bzw. die untere Naturschutzbehörde wird gebeten, die Errichtung des Spielplatzes in der Schutzzone der Blutbuche in eigener Zuständigkeit zu prüfen und ggfs. zu beauflagen.

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben in die vorhandene Bebauung ein und ist somit nach § 34 BauGB zulässig. Mit der Einreichung eines Bauantrags ist lt. Flächennutzungsplan noch ein Grünordnungsplan erforderlich.

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs forderte den Nachweis von Fahrradabstellanlagen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem FlSt. 992 der Gemarkung Ebersberg, Hohenlindener Straße, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2020 11:40 Uhr