Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Heizzentrale II auf dem Grundstück FlNr. 68 der Gemarkung Oberndorf, Oberndorf 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Errichtung einer Heizzentrale II (12,84 m x 6,6 m = ca. 84,74 m²; Wandhöhe 5,5 m; Firsthöhe 7,0 m; Dachneigung 25 Grad) für das Baugebiet Oberndorf Ost geplant.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und nicht im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Demnach beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich).

Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ist das Bauvorhaben aufgrund der Privilegierung des Außenbereichs nur zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und das Bauvorhaben der öffentlichen Versorgung von Wärme dient.

Öffentliche Belange liegen nach § 35 Abs. 3 BauGB insbesondere vor, wenn das Bauvorhaben
  • den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht
  • den Darstellungen eines Landschaftsplans oder eines sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts, widerspricht
  • schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann oder ihnen ausgesetzt wird
  • unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Ver- oder Entsorgung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder für sonstige Aufgaben erfordert
  • Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur beeinträchtigt, die Wasserwirtschaft oder den Hochwasserschutz gefährdet
  • Die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten lässt oder
  • Die Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen stört

Nach der Ortseinsicht der Denkmalschutzbehörde konnten starke Sichtbeziehungen zwischen dem Bauvorhaben und der denkmalgeschützten Kirche (Listeneintrag: Oberndorf 8, Kath. Filialkirche St. Georg, spätgotischer Saalbau mit polygonalem Chor und westlichem Fassadenturm, spätes 15. Jh., Kapellenanbauten und barockisiert um 1720, Turmunterteile 13./14. Jh, mit Ausstattung; Friedhofsmauer verputzt, 18.Jh) festgestellt werden.
Die Kirche steht an exponierter Stelle oben am Berg von Oberndorf. Derzeit ist der Blick auf die Kirche von Osten kommend frei und ungestört. Der Neubau einer Heizzentrale würde das überlieferte Erscheinungsbild nach Einschätzung der Denkmalschutzbehörde beeinträchtigen.
Aus Sicht der Denkmalschutz- bzw. Baugenehmigungsbehörde müsste das Gebäude so platziert werden, dass es keine Sichtbeziehung zum Baudenkmal gibt.

Die Verwaltung hat ihre Sichtweise gegenüber der unteren Denkmalschutzbehörde wie folgt dargelegt:

Geplant ist, in dem markierten Bereich, eingebunden in den Hang, eine Heizzentrale für Hackschnitzel zu erstellen, um das nördlich angrenzende Baugebiet sowie die Schule mit Nahwärme zu versorgen. Wir verfolgen hier im Rahmen der Energiewende ein wichtiges Klimaschutzprojekt. Die Anlage ist ein wichtiger Bestandteil des Neubaus bzw. der Sanierung der Grundschule Oberndorf, deren Heizkonzept auf der Hackschnitzelanlage basiert.
Ein Standort im Bereich östlich der Schulstraße scheidet aus ortsplanerischen Gründen aus, da im rechtskräftigen Flächennutzungsplan hier ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen ist. Die Stadt will dort, so der politische Auftrag, u. a. bezahlbaren Wohnraum etablieren. Die Flächen für die Heizzentrale würden die Wohnflächen unnötig schmälern. Weiterhin wollen wir keinen unnötigen Lieferverkehr der Hackschnitzel in das Wohngebiet und in das Schulumfeld ziehen. Dies führt bekanntermaßen zu unnötigen Konflikten mit der Wohnbevölkerung sowie mit dem Schulbetrieb und schafft unnötige Gefahrensituationen. Ein weiterer Punkt ist die immissionstechnische Belastung des künftigen Baugebietes durch die Heizzentrale. Im Regelbetrieb machen diese Anlagen kaum Probleme. Uns wurde aber von den Landwirten vor Ort, die bereits eine Anlage betreiben, geschildert, dass bei Volllast bzw. beim Anlaufen der Anlage durchaus mit Rauch- und Staubentwicklung zu rechnen ist. Bei dem Standort an der ehemaligen B 304 wären diese Belange nicht betroffen. Wir gehen davon aus, dass wir durch eine intensive Einbindung in den Hang mit einer dichten Eingrünung die Sichtbeziehungen zur Kirche St. Georg kaum belasten werden.


Die untere Denkmalschutzbehörde teilte mit Schreiben vom 19.11.2020 mit, dass aufgrund der Erläuterungen der gewählte Standort gut nachzuvollziehen sei. Vorteilhaft ist es die Heizzentrale in den Hang einzubinden und möglichst dicht einzugrünen.
Nachdem das Baudenkmal St. Georg von überregionaler Bedeutung ist, muss eine Beeinträchtigung der künstlerischen Wirkung der Kirche vermieden werden.
Dies erfordert eine sensible Planung hinsichtlich des genauen Standortes und der Gebäudedimensionen.
Für eine abschließende Stellungnahme bräuchten wir hierzu mehr Angaben.

Die genaue denkmalfachliche Beurteilung des Vorhabens wird im Rahmen des Vorbescheidsverfahres geprüft. Aus Sicht der Verwaltung wären mit einer intensiven Einbindung in den Hang und mit einer dichten Eingrünung der Anlage die denkmalrechtlichen Belange gewahrt. Es wird deshalb vorgeschlagen, dem Vorbescheidsantrag mit der Maßgabe der vorgenannten Punkte das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Für StR Schechner ist dies der richtige Standort für die Anlage. Nach einer durchgeführten Ortseinsicht seien die denkmalrechtlichen Belange nicht nachvollziehbar.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Vorbescheid wegen Errichtung einer Heizzentrale II auf dem Grundstück FlNr. 68, Gemarkung Oberndorf, Oberndorf 10, 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe, dass das Gebäude intensiv in den Hang eingebunden und dicht eingegrünt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.12.2020 11:40 Uhr