Tektur für Kiesabbau, Wiederverfüllung, Rekultivierung auf dem Grundstück FlNr. 738 der Gemarkung Oberndorf, Rindinger Feld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Beantragt ist die Änderung von Bauabschnitten und des zeitlichen Ablaufs der Kiesgewinnung und Rekultivierung auf den Flurstücken 738 und 738/1 der Gemarkung Oberndorf.
Hintergrund des Antrags ist im Grunde eine Verlängerung der Abbau- Wiederverfüllungs- und Rekultivierungszeiten um ca. 12 Jahre.
Hinzu kommt die Änderung der Abbaurichtung, abweichend vom Genehmigungsbescheid des LRA Ebersberg vom 09.03.2012 (Az. 45-B-2010-1164). Grund hierfür ist, dass die nördlich an das gegenständliche Abbaugebiet (FlNr. 738/1) angrenzende Firma ihr Gebiet ebenfalls abbauen und zügig verfüllen möchte. Daran will sich der Antragsteller anschließen, da ansonsten zu viel ungenutzte Restfläche verbleibt.

Der erste Abbauabschnitt wurde entlang der Gemeindestraße von Norden in Richtung Süden genehmigt. Nördlich der Flurnummer 738/1 befindet sich die bereits genehmigte Kiesgrube der Firma Steinegger Baggerbetrieb aus Ebersberg (FlNr. 738/2 Obdf). Die Firma Steinegger hat bereits entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 738/1 Obdf Kies abgebaut und möchte nun mit der Restverfüllung beginnen. Der damals genehmigte 1. Bauabschnitt verhindert, dass der Antragsteller entlang der nördlichen Grundstücksgrenze Kies abbauen kann.

Aus diesem Grund möchte der Antragsteller die Bauabschnitte wie folgt ändern:
Anstatt des festgesetzten Bauabschnittes 1 soll der Kiesabbau erst an der Nordgrenze entlang Richtung Osten, dann entlang der Ostgrenze Richtung Süden und erst später entlang der Südgrenze Richtung Westen erfolgen (vgl. Eingabeplan).

Die Änderung des zeitlichen Ablaufs der Kiesgewinnung und Rekultivierung wird wie folgt dargestellt:
Genehmigt:                                                        Beantragt:
Abbauabschnitt 1
Kiesabbau Beginn 2011                                                Kiesabbau Beginn 2010
Wiederverfüllung Beginn 2013                                        Wiederverfüllung Beginn 2012
Rekultivierung Beginn 2021                                        Rekultivierung Beginn 2037
Fertigstellung Rekultivierung 2028                                Fertigstellung Rekultivierung 2040

Abbauabschnitt 2
Kiesabbau Beginn 2026                                                Kiesabbau Beginn 2035
Wiederverfüllung Beginn 2028                                        Wiederverfüllung Beginn 2037
Rekultivierung Beginn 2033                                        Rekultivierung Beginn 2044
Fertigstellung Rekultivierung 2035                        Fertigstellung Rekultivierung 2047

Demnach ist eine Verlängerung der Abbaugenehmigung von insgesamt 12 Jahren beantragt. Zur Begründung für die Verlängerung der Nutzungsdauer wurde angegeben, dass der Antragsteller die Grube bis zu seinem Rentenalter fortführen möchte. Den langjährigen Mitarbeitern, die dort auch das Rentenalter erreichen werden, soll der Arbeitsplatz geschützt werden.

Die angeführten Belange sind von wirtschaftlicher Natur und haben bis auf die Änderung der Abbaurichtung keinen planungsrechtlichen Bezug.  

Mit der Baugenehmigung vom 09.03.2012 wurde eine Frist zur Wiederverfüllung und endgültigen Rekultivierung der Abbaufläche bis zum 31.12.2035 auferlegt. Eine Fristverlängerung wurde nicht in Aussicht gestellt. Zudem darf mit dem Abbau des zweiten Bauabschnittes erst nach Absprache mit dem Landratsamt Ebersberg begonnen werden, wenn der erste Bauabschnitt größtenteils verfüllt wurde.

Aus Sicht der Verwaltung kann der Änderung der Abbaurichtung zugestimmt werden, da dies kaum planungsrechtliche Auswirkungen hat. Die Abbaufläche bewegt sich nach wie vor innerhalb der festgesetzten Konzentrationszone für den Kiesabbau.
Für die zeitliche Änderung wird vorgeschlagen, die Zeiten hier bis längstens 31.12.2042 festzulegen. Die östlich an das Antragsgrundstück angrenzende Erweiterungsfläche (FlNr. 739 und 739/2, Gemarkung Oberndorf), die Gegenstand der 4. Flächennutzungsplanänderung war, wurde laut Bescheid vom LRA Ebersberg bis 31.12.2040 genehmigt. Für die anderen angrenzenden Flächen (FlNrn. 738/2)wurde nun ein Antrag auf Verlängerung bis 31.12.42 eingereicht.
Mit dieser Regelung könnte dann der gesamte Kiesabbau in diesem Bereich in einem engen zeitlichen Zusammenhang abgeschlossen werden.
Ansonsten würde für den aktuell vorliegenden Teilbereich der Kiesbetrieb noch fünf Jahre länger laufen.  

Diskussionsverlauf

StR Hilger stellte fest, dass  auch die Kiesgrube im Sichtfeld der Kirche von Traxl sei. Es sprach sich gegen eine 12-jährige Verlängerung der Laufzeit aus. Er wies daraufhin, dass die Straßen für die LKW nicht ausgelegt sind. Er erinnerte an eine Vereinbarung die Straßen herzurichten.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag wegen Änderung der Abbaurichtung für die Kiesabbaufläche auf FlNr. 738 und 738/1, Gemarkung Oberndorf zu.
Der Technische Ausschuss stimmt einer Verlängerung der Abbau-, Wiederverfüllungs- und Rekultivierungsfristen bis einschließlich 31.12.2042 zu. Einer Verlängerung darüber hinaus wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Schechner nahm wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 GO über diesen Punkt nicht teil.

Datenstand vom 23.12.2020 11:40 Uhr