Der Jahresantrag für die Städtebauförderung wurde am 09.11.2020 bei der Regierung von Oberbayern vorbesprochen. Die Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm ist ein Rahmenantrag, der ein in sich sinnvolles Maßnahmenbündel und ein in etwa absehbares Programm des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes abbildet.
Er dient zur Beantragung eines Bewilligungszeitrahmens für die Innenstadtsanierung für die Zeit von einem Jahr uns soweit absehbar für das Folgejahr.
Die voraussichtliche Gesamtsumme der förderfähigen Kosten beträgt 964.000,- €. Für die Jahre 2021 und 2022 sind 255.00,- € und 325.000,- € vorgesehen; insgesamt somit 480.000,- €. Der erforderliche Eigenanteil (Förderquote 60%) der Stadt word über den Haushalt 2021 der Stadt Ebersberg in voraussichtlicher Höhe von 288.00,- € für beide Jahre bereitgestellt.
Folgende wesentliche Punkte wurden in die Programmanmeldung eingestellt (hinsichtlich der Nummerierung wird auf beil. Tabelle verwiesen):
1.3 Klimaanpassungsmaßnahmen
1.3.1 Modul Mobilitätskonzept inkl. Neuzählung des städt. Verkehrs
Im Rahmen der Städtebauförderung müssen künftig auch Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt werden; in Abstimmung mit der Regierung von Oberbayern wird hier das Mobilitätskonzept als Maßnahme vorgeschlagen
1.3.2 Modul Innenentwicklungskonzept mit Nachverdichtungsstudie als Ergänzung zum ISEK. Auch diese Maßnahme wird als Klimaschutzmaßnahme vorgeschlagen
2.2 Klimaanpassungsmaßnahme
Neugestaltung Stadtgarten
2.4 Barrierefreie Umgestaltung / Anpassung von zwei Altstadtbereichen (Klosterbauhof, Sieghartstraße)
Die vorgesehenen Einzelmaßnahmen sind der beiliegenden Bedarfsermittlung zu entnehmen.