5. FNP- Änderung SO Schwabener Straße
Änderung der Planung und Beschluss zur erneuten verkürzten Auslegung gem. § 3 (2) § 4 (2) BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 14.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 15.03.2016 herrschte im Stadtrat zum Teil die Meinung, dass die dreiecksförmige Fläche an der Staatsstraße frei bleiben müsse, um den Blickkontakt ins Gebirge aufrecht zu erhalten. Selbst eine Nutzung als Abstellfläche für Autos würde an der Stelle, trotz der derzeit vorhandenen unterschiedlichen Geländehöhen, stören. Zum anderen Teil herrschte die Meinung, dass bei der Abwägung zwischen der Förderung eines heimischen Unternehmers und der Aufrechterhaltung einer Blickbeziehung zum Gebirge, die Unternehmensförderung überwiegen müsse.
Die Änderung des FNP wurde am 15.03.2016 bei Stimmengleichheit abgelehnt.
Um den Einwänden des Stadträte und den Anregungen des Bund Naturschutzes und der Unteren Naturschutzbehörde Rechnung zu tragen, wurde die Planung durch den Antragsteller dahingehend geändert, dass der Eingriff in die im FNP dargestellte Grünfläche auf ein Mindestmaß reduziert und dadurch die Blickbeziehung zum Alpenpanorama nicht gestört wird. Da die Planung in den Grundzügen geändert wurde, ist eine erneute Beratung im Stadtrat notwendig.
Zu entscheiden ist, ob eine erneute, auf zwei Wochen verkürzte Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V mit § 4 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf Grundlage des aktuellen Entwurfes durch den Stadtrat gebilligt wird.
Die Begründung zur FNP-Änderung wurde nachgesendet.
Diskussionsverlauf
Es wird einerseits unter Hinweis auf die zunehmenden Starkregenfälle und nachfolgenden Überschwemmungskatastrophen vorgetragen, dass eine weitere Oberflächenversiegelung durch Gewerbeflächen nicht mitgetragen werden könne.
Andererseits werden die neuen Planungsvorschläge dahingehend gewürdigt, dass diese hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes eine Verbesserung darstellten und dass die Blickbeziehung zum Alpenpanorama durch die Umplanung in ausreichendem Maße berücksichtigt und gewährleistet sei. Eine zügige Abwicklung des Verfahrens wird angeregt.
Beschluss
Der Stadtrat billigt den Entwurf zur 5. Änderung des FNP in der Fassung vom 17.05.2016 und fasst aufgrund der geänderten Planung den erneuten Auslegungsbeschluss für die 5. FNP- Änderung SO Schwabener Straße. Es wird zudem beschlossen, dass nur Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen des FNP abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen werden auf zwei Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 22.08.2019 09:17 Uhr