Neufassung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 13.10.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Jahre 1998 haben der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag, der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eine Broschüre herausgegeben, die das Muster einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren sowie eines Pauschalsätze-Verzeichnisses und die Berechnungsunterlagen für die in Bayern üblicherweise verwendeten Feuerwehrfahrzeuge enthielt. In den Jahren 2007 und 2013 haben alle vier Verbände ein überarbeitetes Muster der Feuerwehrkostensatzung und eines Pauschalsätze-Verzeichnisses mit Berechnungsbögen veröffentlicht. Die entsprechende Satzung der Stadt Ebersberg ist seit dem 01.01.2016 gültig (https://www.ebersberg.de/fileadmin/ebersberg/Rathaus_Service/BK/Satzungen_VO/Feuerwehraufwandssatzung_2016_mit_Anlagen.pdf) .Vor dem Hintergrund der demnächst anstehenden Veröffentlichung eines neuen amtlichen Musters für die Satzung über Aufwendungs-und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren in der Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) und angesichts geänderter Fahrzeugtypen und der allgemeinen Kostenentwicklung haben die Verbände eine Überarbeitung ihres Satzungsmusters und des Pauschalsätze-Verzeichnisses vorgenommen. Die städtische Satzung ist entsprechend überarbeitet worden (s. Anlage).
Der Erlass der Satzung ist in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales am 06.10.2020 vorberaten worden.

Diskussionsverlauf

Im Kreise des Stadtrates wird die Höhe des Aufwendungsersatzes für einen Fehlalarm von Brandmeldeanlagen erörtert. Die bisherige Höhe von 500 € hat nach Auskunft der Freiwilligen Feuerwehr noch nicht überzeugend zu einer technischen Umrüstung der Anlagenbetreiber geführt. Vor einer Beratung über die Erhöhung des Entgelts oder anderer Maßnahmen sollte zunächst analysiert werden, durch welche Anlagen die Fehlalarme  ausgelöst werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Neufassung der städtischen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Ebersberg zum 01.01.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2020 08:20 Uhr