Eingangs berichtet Erster Bürgermeister Proske kurz über die im Bericht dargestellten Ausbaukosten, die bei künftigen Gebührenberechnungen zum einen Gebührenanstieg oder eventuell zu Verbesserungsbeiträgen führen könnten. Anschließend stellt Hr. Lafere die Machbarkeitsstudie mittels Power Point Präsentation vor.
StR Riedl hat im Anschluss an den Vortrag angeregt, dass man sich für eine der Varianten entscheiden sollte, nachdem Erster Bürgermeister Proske den Beschlussvorschlag verlesen hat. Insbesondere wegen der hohen Kosten und des beträchtlichen Kostenunterschieds der beiden Varianten (VA I und VA II).
Nachrichtlich: Hier lag jedoch ein Missverständnis vor, da eine Entscheidung aufgrund der Sachlage noch nicht spruchreif ist und erst die weiteren Planungsschritte erfolgen müssen.
StR Gressierer kann aufgrund der vorliegenden Barwertberechnung nicht erkennen, ausser technische Gründe sprechen dagegen, wieso er sich auf die Schnelle für die teurere VA II entscheiden soll. Dazu müssten genauere Angaben bzw. Unterlagen vorliegen (siehe dazu nachrichtliche Stellungnahme).
StR Münch kann die Punktebewertung nachvollziehen und sieht wie von Hr. Lafere vorgestellt, dass die VA I zwar günstiger ist, aber auch gewisse Risiken beinhaltet. Der Ausfall von Pumpen hätte aufgrund des geringen Beckenvolumens der Scheibenfilteranlage, den Einlauf von verunreinigtem Abwasser in die Ebrach zur Folge.
Herr Lafere erläuterte die Kriterien zur Wertung noch einmal. Wichtig für die Stickstoffelimination (N), die der Ausbaugröße von 18100 EW geschuldet ist und auch künftig beibehalten werden soll, sind die zu geringen Flächen in den vorhandenen Becken. Daher ist es notwendig, entweder die Kapazitäten durch hintereinanderliegende Filtertucheinheiten (VA I), oder durch ein entsprechend großes neues Nachklärbecken (VA II) bereit zu stellen. Der Kostenunterschied beider Varianten ergibt sich hauptsächlich aus der notwendigen Wasserhaltung für den Bau des Nachklärbeckens. Bei trockener Witterung zur Bauzeit könnte sich das wieder ganz anders darstellen.
StR Friedrichs sieht bei der VA I ein höheres Betriebsrisiko und auch höhere Wartungskosten, sowie Personalaufwand. Daher ist er für die VA II.
StR Riedl wollte noch wissen, wie die Erfahrungswerte bei der VA I sind. Ausserdem könnte man durch Wartungsverträge mit 24h-Service oder entsprechender Lagerhaltung, Ausfälle von Pumpen kompensieren und damit einen Abwasserabschlag in die Ebrach verhindern. Herr Lafere erklärt daraufhin, dass sich dadurch die Kosten der VA I erhöhen werden.
StR Riedl fragt weiter nach, ob diese Umbaukosten in die Globalkostenberechnung für die Abwassergebühren eingeflossen sind. Die Mitteilung durch die Bauabteilung an die Kämmerei und Hr. Reinhard Brilmayer erfolgte im Juli 2020. Die nächste Berechnung steht 2023 an, bis dahin liegen genaue Zahlen vor, die dann in die neue Berechnung einfließen können.
StR Otter ist der Meinung, dass man sich in einer sehr frühen Planungsphase befindet und daher eine Entscheidung, welche VA zum Zuge kommt verfrüht sei. Anlagen mit weniger Technik sind gut, daher kann er sich die VA II vorstellen. StR Otter fragte weiter, wieviel Haushaltsmittel für die Maßnahme eingestellt sind. Es sind Planungsmittel in Höhe von 170.000€ veranschlagt.
Erster Bürgermeister Proske verweist abschließend noch einmal auf den Beschlussvorschlag, in dem keine VA zur Abstimmung ansteht. Er schlägt vor, sobald es wieder möglich ist, sich auf der Kläranlage mit dem TA zu treffen und die notwendigen Baumaßnahmen Vorort zu besprechen. Bis dahin liegen vielleicht weitere Erkenntnisse vor. Die anstehenden Umbauten sind aufgrund der hohen Baukosten im Stadtrat zu beschließen.
Mit einem Beschluss durch den Stadtrat startet die Durchführung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben zur Ertüchtigung der städtischen Kläranlage.
Nachrichtlich: Zur Vorbereitung des notwendigen Vergabeverfahrens nach VgV und der Konkretisierung der Maßnahmen wird Herr Behringer für die Lph 2-Vorplanung ein Angebot vorlegen.