Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern mit PKW-Garagen auf dem Gundstück FlNr. 645, Gmkg. Oberndorf, Traxl 2
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 13.04.2021 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
2 Doppelhäuser auf der westlichen Teilfläche der FlNr. 645
im jeweiligen Ausmaß von 15 m x 12 m; insgesamt somit 360 m²
Die vorliegende Planung greift einmal mit der nördlichen Doppelgarage als auch mit der südwestlichen Doppelhaushälfte und der westlich davon geplanten Doppelgarage in den Außenbereich ein. Die Grenze des Innenbereichs wird mit der vorliegenden Planung um ca. 8 m nach Westen verschoben; es entsteht eine neue Eingriffsfläche von 510 m². Das Vorhaben liegt demnach, zumindest größtenteils im Außenbereich.
der rechtswirksame FNP sieht an dieser Stelle eine Ortsrandeingrünung als Obstwiese bzw. landwirtschaftliche Nutzfläche vor. Eine Baufläche steht dieser Darstellung entgegen.
durch das Ausgreifen der Bebauung in den Außenbereich hinein wird die bestehende Siedlung in den bisher unbebauten Bereich hinein erweitert. Die führt dazu, dass der Innenbereich weiter nach außen geschoben wird und somit ein neuer Innenbereich entsteht, der wiederum neue Bebauungsmöglichkeiten generiert.
Das Vorhaben selbst darf nach der herr. Rechtsprechung bei der Abgrenzung des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich keine Rolle spielen. Das bedeutet, dass nur die bereits vorhandene, nicht aber die erst geplante Bebauung für die Abgrenzung des Bebauungszusammenhangs zum Außenbereich hin maßgeblich zu sein hat. Würde die zur Genehmigung gestellte Bebauung eine Rolle spielen, würde der vorhandene Bebauungszusammenhang - sozusagen schrittweise und ohne Möglichkeit einer Abgrenzung – ohne die hierfür nach der Systematik des Bauleitplanungsrechts erforderliche förmliche Bauleitplanung in den Außenbereich hinein erweitert werden können (vgl. Spieß in Jäde/Dirnberger, BauGB Rd. Nr. 16 zu § 34 BauGB).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0