Entlastung zur Jahresrechnung 2019
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Stadtrates, 04.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | Sitzung des Stadtrates | 04.05.2021 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Zur vorher festgestellten Jahresrechnung 2019 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der erste Bürgermeister ist hier nicht stimmberechtigt. Die Abstimmung wird vom zweiten Bürgermeister Obergrusberger geleitet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2019.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2021 12:47 Uhr