Entlastung zur Jahresrechnung 2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 04.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zur vorher festgestellten Jahresrechnung 2019 ist auch über die Entlastung der Verwaltung zu entscheiden (Art. 102 Abs. 3 GO).
Der erste Bürgermeister ist hier nicht stimmberechtigt. Die Abstimmung wird vom zweiten Bürgermeister Obergrusberger geleitet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Entlastung der Verwaltung zur Jahresrechnung 2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2021 12:47 Uhr