Der Antragsteller beabsichtigt im Untergeschoss eine weitere Wohneinheit (Monteurswohnung; 2 Räume – 1 Bad, 1 Wohnessbereich) einzurichten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 212 – nördl. Dr.-Wintrich-Str. / südl. Rotwandstr. / westlich Hochriesstr. für welches ein WA festgesetzt ist.
Bauplanungsrechtlich ist die weitere Wohneinheit in einem WA zulässig.
Für die weitere Wohneinheit werden nach der Stellplatzsatzung 1,5 Stellplätze notwendig.
Auf dem Grundstück wurde mit Bescheid vom 19.11.2020 ein Raum im UG für eine Änderungsschneiderei genehmigt. Hierfür wurde ebenfalls ein Stellplatz gefordert.
Mit Baugenehmigung vom 18.01.2021 wurden für die Aufstockung des bestehenden Gebäudes mit einer zusätzlichen Wohneinheit insgesamt 5 Stellplätze für die Gesamtanlage gefordert.
Insgesamt ergibt sich dann mit dem heutigen Vorhaben folgender Stellplatzbedarf:
Wohnhaus (Bestand + Aufstockung) 5 Stellplätze
Änderungsschneiderei 1 Stellplatz
Wohneinheit im UG 1,5 Stellplätze
Gesamt 7,5 Stellplätze
Somit insgesamt nachzuweisen 8 Stellplätze
In den vorliegenden Planunterlagen werden allerdings nur 6 Stellplätze nachgewiesen. Die zwei fehlenden Stellplätze müssen noch eingeplant werden.
Im Unterschoss sollen weitere Aufenthaltsräume entstehen. Nach Art. 45 BayBO sind Aufenthaltsräume ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Konkrete Vorgaben sind hierfür aber in BayBO entfallen. Es ist allerdings so, dass eine Belichtung allein über Kellerlichtschächte auch nach der neuen Rechtslage nicht genügt. Um bei Fenstern im Kellergeschoss eine ausreichende Belichtung mit Tageslicht zu erzielen ist nach allgemeiner Erfahrung in aller Regel ein Einfallswinkel des Tageslichts von 45 ° über der Waagrechten erforderlich. Darüber hinaus sollte der Geländeverlauf so gestaltet sein, dass das Gelände in einem Bereich von mindestens 1 m, senkrecht zum Fenster gemessen, unterhalb der Fensterbrüstung liegt. Dies ist in den Vorliegenden Plänen nicht dargestellt. Hier liegen lediglich 90 cm vor. Das Landratsamt wird gebeten, dies im Genehmigungsverfahren gesondert zu prüfen.
Weiterhin soll die Flucht- und Rettungswegesituation gesondert geprüft werden.
Aus heutiger Sicht kann dem Vorhaben wegen fehlender Stellplätze das Einvernehmen nicht erteilt werden.