Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung in Hörmannsdorf 1, 85560 Ebersberg, FlNr. 1988, Gemarkung Ebersberg wegen Errichtung eines Wohnhauses anstelle einer bestehenden landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 15.06.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 15.06.2021 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Es handelt sich um eine Randfläche am nördlichen Ortsrand von Hörmannsdorf, die einer Einbeziehung in den Innenbereich zugänglich ist. Das Grundstück wird über die vorhandene, westlich liegende Ortsstraße erschlossen; Kanal und Wasserleitung liegen in der Straße an. Hinzu kommt, dass gegenüber, westlich der Ortstraße das neue Baugebiet der Stadt entsteht. Der Bebauungsplan Nr. 199 ist mittlerweile rechtswirksam. Insofern entspricht die Entwicklung an der beantragten Stelle einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Diskussionsverlauf
Wohnmobile sind, solange sie ein gültiges Kennzeichen haben, als Kraftfahrzeuge einzuordnen. Sie dürfen, solange sie ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 to. gem. § 12 StVO überall dort parken, wo das Parken erlaubt ist. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Anders verhält es sich bei Wohnanhänger. Diese dürfen gem. § 12 Abs. 3b StVO maximal zwei Wochen ohne Zugfahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Das Abstellen von Wohnmobilen kann somit kaum verhindert werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0