Antrag auf isolierte Abweichung wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung in Ebersberg, Ignaz-Perner-Str. 20, FlNr. 2790, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer Terrassenüberdachung an ihrem Gebäude in der Ignaz-Perner-Str. 20. 

Geplant ist folgendes:
Terrassenüberdachung in Glas und Aluminium 3m x 5,89m somit ca. 18 m². 

Terrassenüberdachungen sind grundsätzlich gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. g) BayBO verfahrensfrei. Solche verfahrensfreien Terrassenüberdachungen haben allerdings das materielle Baurecht einzuhalten (Art. 55 Abs. 2 BayBO).

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 – Eggerfeld. Dieser Bebauungsplan regelt die überbaubaren Grundflächen abschließend durch Baugrenzen. Die festgesetzten Baugrenzen enden jeweils an den Außenfassaden der Gebäude. Die übrigen Flächen sind somit nicht mit baulichen Anlagen überbaubar. 

Nach Art. 19 Abs. 2 BauNVO zählen Terrassen einschließlich deren Überdachungen zu den Hauptanlagen. Sofern, wie vorliegend, nun die Hauptanlage durch eine Überdachung erweitert werden soll, ist eine Befreiung von der Baugrenze erforderlich. 

Grundzüge der Planung werden durch diese Maßnahme nicht berührt. In dem Gebiet wurden bereits zahlreiche Terrassenüberdachungen genehmigt. Die angrenzenden Nachbarn haben dem Vorhaben zugestimmt. 
  

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf isolierte Abweichung wegen Errichtung einer Terrassenüberdachung in Ebersberg, Ignaz-Perner-Str. 20, FlNr. 2790, Gemarkung Ebersberg und genehmigt die isolierte Abweichung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 17:35 Uhr