Antrag auf isolierte Abweichung wegen Vergrößerung von zwei Terrassen in Ebersberg, Richardisweg 5, FlNr. 188/13, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 13.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt im Anwesen Richardisweg 5, 85560 Ebersberg die Vergrößerung von zwei Terrassen. 

Folgendes ist geplant:
Anlage einer Terrasse (Süd) mit den Maßen        6,50m x 3,5m somit 22,75 m²
Anlage einer Terrasse (Ost) mit den Maßen         1,8 m x 4,00m somit 7,20 m²
Gesamtfläche                                                29,95 m²

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg.

Der Bebauungsplan setzt eine höchstzulässige Grundfläche von 150 m² je Bauraum, somit 75 m² je Haushälfte fest. Terrassen zählen gem. § 19 BauNVO zur Hauptanlage und sind somit in die Grundfläche einzurechnen. 
Gemäß Festsetzung B 2.1 ermöglicht der Bebauungsplan für Terrassen die zulässige Grundfläche um maximal 15% zu überschreiten. Dies würde für die antragsgegenständliche Haushälfte ca. 12 m² bedeuten, was eine Terrasse von 3,0 m x 4,0 m ergeben würde. Die beantragte Gesamtfläche beider Terrassen soll allerdings ca. 30 m² betragen. Somit überschreiten die Terrassen die zulässige Grundfläche um 18 m²; dies ist Gegenstand der Befreiung. 
Nach Rücksprache mit dem Bebauungsplaner ist hier kein Planungsgrundzug berührt. Letztendlich bleibt des der Stadt überlassen, die Erweiterung zu genehmigen. 
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 lit. e) BayBO handelt es sich hier um ein grundsätzlich verfahrensfreies Vorhaben. Durch die Bebauungsplanfestsetzung wird allerdings eine isolierte Abweichung gem. Art. 63 Abs. 3 BayBO erforderlich. 
Durch die Terrassenerweiterung werden nachbarliche Belange nicht betroffen. Aus Sicht der Verwaltung kann der Erweiterung daher zugestimmt werden.

Es wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass kürzlich für das südlich angrenzende Grundstück ebenfalls eine Befreiung von der Terrassengröße erteilt wurde.

Diskussionsverlauf

StRin Behounek regte an, bei künftigen Bebauungsplanverfahren genauer auf die Flächenversiegelung zu achten. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf isolierte Abweichung wegen Vergrößerung der Terrassen in Ebersberg, Richardisweg 5, 85560 Ebersberg FlNr. 188/13, Gemarkung Ebersberg und genehmigt diese.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 17:35 Uhr