Beitragsersatz Kindertageseinrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 20.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen für die Monate Januar bis Mai 2021 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

Der Beitragsersatz beträgt für 

- Krippenkinder:        300,00 EUR, (Freistaat 240,00 EUR / kommunaler Anteil 60,00 EUR)
- Kindergartenkinder:50,00 EUR, (Freistaat   35,00 EUR / kommunaler Anteil 15,00 EUR)
- Hortkinder:                100,00 EUR, (Freistaat   70,00 EUR / kommunaler Anteil 30,00 EUR).

Diese Regelung (70% Staat / 30% Kommune) wurde in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden getroffen. Der Beitragsersatz betrifft nur Kinder, welche die Einrichtung an max. fünf Tagen besucht haben. Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen betreut wurde, wird kein Beitragsersatz geleistet. Der staatliche Anteil (70%) wurde den Einrichtungen bereits bewilligt. Über den kommunalen Anteil (30%) muss jede Kommune selbst entscheiden, ob sie diesen den Trägern erstatten möchte. Anbei ist eine Übersicht, welche Einrichtungen bisher einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Diskussionsverlauf

Herr Neumeier von der Verwaltung berichtet über die Aufteilung des Beitragsersatzes in staatlichen und (freiwilligen) kommunalen Anteil.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, dass sich die Stadt Ebersberg der von den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Regelung anschließt und den Einrichtungen, welche einen entsprechenden Antrag auf Beitragsersatz stellen, den kommunalen Anteil erstattet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.07.2021 07:21 Uhr