Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanzen, Wirtschaft und Digitales Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Digitales 21.09.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Durchsicht der Haushaltsüberwachungsliste wurden lediglich Ansatzüberschreitun­gen festgestellt, die entweder bereits genehmigt sind oder in die Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters fallen (< 10.000,00 €) bzw. über den Deckungskreis gedeckt sind. Insofern sind daraus keine überplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.

In der Kläranlage wird sich folgende überplanmäßige Ausgabe ergeben:
Eine Microturbine verstromt das Faulgas; der Strom und die Wärme werden in der Kläranlage wiederum genutzt. Die Microturbine ist seit Juli defekt; eine Untersuchung ergab, dass ein Totalschaden vorliegt.
Aufgrund der Größe und der Kompatibilität kommt nur ein Ersatz vom gleichen Hersteller der bisherigen Turbine, der Fa. Wels Strom GmbH, Österreich in Frage. Die Turbine wird allerdings nicht mehr produziert; es geht um den Erwerb der letzten Turbine auf Lager.
Da es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt, geht die Steuerschuldnerschaft auf uns über.
Angebot, netto:        68.760,50 €
Zzgl. 19% USt.:        13.064,50 €
Brutto:        81.825,00 €

Auf der zutreffenden Haushaltstelle 700.940 sind im Haushaltsplan 165.000 € für andere Maßnahmen veranschlagt; davon wurde über 86.048,35 € bereits verfügt. Auch wenn die Mittel zum Jahresende nicht voll ausgeschöpft werden, so liegt dennoch eine überplanmäßige Ausgabe vor, über die nach der Geschäftsordnung der Ausschuss FWD zu entscheiden hat. Erst dann kann die Auftragserteilung im Technischen Ausschuss erfolgen.

Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO). Die Ersatzbeschaffung ist erforderlich, da ansonsten das Gas nicht verwertet werden kann. Deshalb und da es sich um die letzte verfügbare Turbine handelt, ist auch Eile geboten. Die Ausgabe ist gesamthaushalterisch über eine entsprechende Versicherungsleistung gedeckt (HHSt. 700.340). Die Voraussetzungen liegen nach Ansicht der Verwaltung vor.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Digitales genehmigt die überplan-mäßige Ausgabe in Höhe von 81.825,00 € für die Ersatzbeschaffung der Micro-turbine in der Kläranlage (HHSt. 700.940).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.09.2021 12:51 Uhr