Abbruch einer Lagerhalle und Errichtung eines Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten und 2 Einzelgaragen auf dem Grundstück FlNr. 597/28, Gmkg. Ebersberg, August-Birkmaier-Weg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück soll die bestehende Lagerhalle abgebrochen und ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten neu errichtet werden. 

Folgendes ist geplant:

Grundstückgröße                                                 384 m²
Wohnhaus (15,74 m x 7,96 m zuzgl. Nebenfl.)                135,77 m²
Wandhöhe (Hanglage)                                  5,84 m – 5,89 m
Satteldach mit 10° Dachneigung
2 Stellplätze/WE 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB (Innenbereich). Danach muss sich ein Vorhaben nach Art, Maß, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen. Die Erschließung muss gesichert sein. 

Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Geplant ist ein Wohngebäude, das sich somit nach der Art der Nutzung einfügt. 
In der näheren Umgebung sind höhen- und größenvergleichbare Gebäude bereits vorhanden. Das geplante Vorhaben fügt sich somit auch nach dem Maß der baulichen Nutzung ein. Die weiteren Einfügungskriterien (Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen) sind ebenfalls erfüllt. 

Für das Vorhaben werden je Wohneinheit zwei Stellplätze erforderlich, die je in einer Garage und einem offenen Stellplatz nachgewiesen werden. 

Die Erschließung ist ebenfalls gesichert. Die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken.                                                                          

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis von Bauantrag wegen Abbruch einer Lagerhalle und Errichtung eines Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten und zwei Einzelgaragen auf dem Grundstück August-Birkmaier-Weg 5, 85550 Ebersberg, FlNr. 597/28, Gemarkung Ebersberg. 
Der Technische Ausschuss erteilt zu dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 10:31 Uhr