Bauantrag zur Nutzungsänderung von Wohnen in Büronutzung für Mikrozensus 2021 auf dem Grundstück FlNr. 789, Gmkg. Ebersberg, Dr.-Wintrich-Straße 62


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.09.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Landkreis beabsichtigt, das ehemalige Hausmeisterhaus an der südöstlichen Grundstücksecke des Realschulgrundstücks als Bürofläche umzunutzen. Dort soll die Abteilung für den Mikrozensus 2021 untergebracht werden. 

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es liegt im Innenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die nähere Umgebung entspricht einem Gebiet „öffentliche Gemeinbedarfsflächen – Schulen“. 
In dem Gebäude sollen insgesamt 5,5 Büroarbeitsplätze eingerichtet werden. 
In öffentlichen Gemeinbedarfsflächen für Schulen sind Büroflächen bauplanungsrechtlich allgemein zulässig. Am Gebäude selbst werden keine Änderungen vorgenommen. 

Die Nutzungsänderung löst eine Neubeurteilung der Stellplatzfrage aus. Insgesamt entstehen 77 m² Nutzfläche. Nach der Stellplatzsatzung ist für 30-40 m² NF ein Stellplatz nachzuweisen. Somit müssen insgesamt 2 Stellplätze nachgewiesen werden, die an der Nordseite des Gebäudes situiert werden. 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Nutzungsänderung keine Bedenken.  

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs wunderte sich, dass der Landkreis das Gebäude nicht für Pflegekräfte für das Krankenhaus nutzt, da ja immer Mangel an Wohnraum vorgetragen wird. Man sollte die Abstimmung über diesen Punkt vertagen und eine Stellungnahme des Landkreises einholen. 
StR Otter merkte an, dass der Landkreis immer „Wohnungsbau“ predigen würde. Diese Zwischennutzung sei einem ungünstigen Immobilienmanagement geschuldet. 
StRin Schmidberger stimmte wegen dem Rückbau von sozialem Wohnraum nicht zu. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, dem Antrag auf Nutzungsänderung wegen Änderung des ehemaligen Hausmeisterhauses von Wohnen in Büronutzung für Mikrozensus 2021 auf dem Grundstück FlNr. 789, Gmkg. Ebersberg, Dr.-Wintrich-Straße 62 das Einvernehmen zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.11.2021 10:31 Uhr