Bauantrag wegen Errichtung einer Maschinenhalle in 85560 Ebersberg, Hörmannsdorf 3, FlNr. 1887, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.09.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Antragsteller planen die Errichtung einer Maschinenhalle als Ersatzbau für das bestehende Gebäude in Hörmannsdorf 3. 

Folgendes ist geplant:

Maschinenhalle (Ausmaße 30m x 15 m)                                                450 m²
Wandhöhe                                                                        7,80 – 8,44 m
Satteldach mit 12° Dachneigung

Nutzung:
EG: Maschinenhalle, Werkstatt, Hackschnitzelheizung 
OG: 2 Wohneinheiten (1 2-Zimmer-Wohnung, 1 3-Zimmer-Wohnung)

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Ortschaft Hörmannsdorf ist bauplanungsrechtlich als Innenbereich (§ 34 BauGB) einzustufen. Danach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art, Maß, Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist. 

Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet (§ 5 BauNVO). Dort ist sind Werkstätten, Maschinenhallen und sonstige Wohnungen allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich somit nach der Art der Nutzung ein. 
Ebenso fügt es sich nach dem Maß der baulichen Nutzung ein. Größenvergleichbare Gebäude sind aufgrund der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung vorhanden. 
Ebenso sind die Bauweise (offene Bauweise) sowie die überbaubaren Grundstücksflächen eingehalten. 

Die Stadt steht mit den Antragstellern in engen Verhandlungen hinsichtlich der geplanten  Hackschnitzelheizung. Diese soll das neue Baugebiet „Hörmannsdorf-Nord“ mit Heizenergie versorgen. 

Das Bauvorhaben löst zusätzlichen Stellplatzbedarf aus. Insgesamt werden 7 Stellplätze erforderlich, die auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden. 

Zur Frage der Abstandsflächen liegen zwei Abweichungsanträge vor. 

  1. Überlappung der Abstandsfläche der geplanten Maschinenhalle mit dem östlich angrenzenden Bestandsgebäude
    Der Abstand zwischen den Gebäuden beträgt mehr als 5m, so dass keine brandschutzrechtlichen Bedenken bestehen. 

  2. Abstandsfläche zur Nordseite – neues Baugebiet
    Hier soll mindestens H1/2 eingehalten werden. Dies würde, bedingt durch die Wandhöhe, eine Mindestabstandsfläche von 3,9 m erforderlich machen. 
    Diese Abstandsfläche muss im Eingabeplan noch nachgewiesen werden. 

    Mittlerweile liegt der überarbeitete Abstandsflächenplan vor (siehe Sitzungsunterlagen). 
    Die Überarbeitung hat zur Folge, dass die Halle nun einen Meter kürzer (29 m statt bisher 30m) ausgeführt werden soll. Zur Nordseite beträgt die Abstandsfläche nun zwischen 3,9m und 4,86 m. 

Ansonsten bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.           

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung einer Maschinenhalle in 85560 Ebersberg, Hörmannsdorf 3, FlNr. 1887, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Den beantragten Abweichungen von den Abstandsflächen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Zweiter Bürgermeister Obergrusberger war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Datenstand vom 18.11.2021 10:31 Uhr