Isolierte Befreiung für ein Müll- und Fahrradhaus auf dem Grundstück FlNr. 810/14, Gmkg. Ebersberg, Münchner Straße 11
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Errichtung eines Fahrrad- und Müllhauses im nordwestlichen Bereich des Grundstücks FlNr. 810/14.
Geplant ist folgendes:
Fahrrad-/Müllhaus 8m x 5m bzw. 5,50 m x 5m
eine Seite ist abgeschrägt. ca. 33 m²
Wandhöhe von 1,80 – 2,32 m (Pultdach)
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 191 – Gärtnereistraße Nord.
Bauplanungsrechtlich ist das Gebäude als Nebenanlage gem. § 14 BauNVO einzustufen. Aufgrund der Größe wäre die Nebenanlage gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) verfahrensfrei. Der Bebauungsplan lässt aber außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen keine Nebenanlagen zu, so dass hier eine Befreiung von den Festsetzungen notwendig ist.
Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung erteilt werden. Sie würde die oberirdische Unterbringung von Fahrrädern ermöglichen und die Mülltonnen könnten sicher verwahrt werden. Die Grundzüge der Planung wären nicht betroffen.
Städtebauliche Gründe, die gegen eine Befreiung sprechen würden bestehen nach Auffassung der Verwaltung nicht.
Beschluss
Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag wegen isolierter Abweichung zur Errichtung eines Fahrrad-/Müllhauses in 85560 Ebersberg, Münchener Straße 11, FlNr. 810/14, Gemarkung Ebersberg und genehmigt diese.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr