Antrag auf Befreiung von Festsetzung eines Bebauungsplanes zur Vergrößerung der Grundfläche des Gartenhauses auf dem Grundstück FlNr. 188/13, Gmkg. Ebersberg, Richardisweg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem vorgenannten Grundstück ein Gartenhäuschen zu errichten. 

Folgendes ist geplant:

Gartenhäuschen                        3,69 m x 1,94 m                                7,2 m²

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg.
Der Bebauungsplan Nr. 201 setzt für Nebenanlagen (Gartenhäuschen) eine Grundfläche von 4 m² fest. Die geplante Nebenanlage soll eine Grundfläche von 7,2 m² erhalten und  im südöstlichen Gartenbereich aufgestellt werden. 
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, zumal sich die Größe der Nebenanlagen immer noch zu den Garagen und dem Wohnhaus aus untergeordnet darstellt.

Ein ähnlich gelagerter Fall mit eine Gartenhäuschen von 6 m² Grundfläche wurde kürzlich in dem Bebauungsplangebiet zugelassen. 

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs fragte nach ob eine Obergrenze für Befreiungen eingeführt werden kann. Die Verwaltung wies daraufhin, dass eine Befreiung immer eine Einzelfallentscheidung ist, man könne jedoch als Vorgabe z. B. die nun vorliegenden 7 m² wählen. Ein Beschluss wurde hierzu allerdings nicht gefasst. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf isolierte Abweichung wegen der Errichtung eines Gartenhäuschens in Ebersberg, Richardisweg 5, FlNr. 188/13, Gemarkung Ebersberg und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr