Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 08.06.2018 wegen Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage, FlNr. 2751/5, Gemarkung Oberndorf, Kumpfmühle 1, 85560 Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die bestehende Baugenehmigung für die geplante Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage vom 08.06.2018 soll verlängert werden. 

Die Verlängerung kann bis zu zwei Jahren gewährt werden (Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO). 

Aus Sicht der Verwaltung ist keine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten, die eine andere Beurteilung des Bauvorhabens erfordern würde. 

Das LRA wird gebeten, eine Stellungnahme des WWA zum Bauvorhaben einzuholen (BV liegt im Ausleitungsbereich für das 1000-jährige Ereignis)

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wegen Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses mit Garage in Ebersberg, Kumpfmühle 1, FlNr. 2751/5, Gemarkung Oberndorf und erteilt dem Verlängerungsantrag das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr