Neugestaltung Marienplatz; Entscheidung über das weitere Vorgehen aus TA 14.09.2021, TOP 12,öffentlich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Verwiesen wird in der Sache auf die TA Sitzung vom 14.09.2021, TOP 12, öffentlich. 

Die Fraktionen wurden gebeten, den Punkt nochmals intern zu beraten. Der TOP soll in der heutigen Sitzung nochmals zur Diskussion gestellt werden. 

Zwischenzeitlich hat am 25.09.2021 die Bürgerversammlung stattgefunden. Von den anwesenden Bürgerinnen und Bürger wurden zum Thema „Umgestaltung Marienplatz“ folgende Punkte vorgetragen:

  • Errichtung von E-Ladesäulen für Fahrräder
  • Errichtung von Stellplätzen für Motorräder
  • Es soll viel Grün und keine Steinwüste geschaffen werden; ohne eine Regelung des Nord-/Südverkehrs wird eine Innenstadtberuhigung schwierig


Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 21.09.2021 bei der Regierung von Oberbayern, Städtebauförderung nachgefragt, welche der beiden Alternativen zum Maßnahmebeginn (Marienplatz-Südseite oder Stadtgarten) aus Sicht der Städtebauförderung besser geeignet wäre. 
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage lag eine Antwort noch nicht vor. Diese wird ggf. nachgereicht. 

Zum Thema der archäologischen Begleitung hat die Verwaltung beim Büro Baumgartner Archäologie 85604 Zorneding, das die Stadt bei zahlreichen Maßnahmen am Marienplatz begleitet hat, eine Stellungnahme eingeholt (siehe Anlage). 
Das Büro Baumgartner kommt für den südlichen Marienplatzbereich zu folgendem Ergebnis:

Durch die Lage des Baufeldes im Zentrum des historischen Stadtkerns von Ebersberg ist grundsätzlich damit zu rechnen, bei den geplanten Arbeiten auf archäologisch relevante Befunde und Funde zu stoßen. Daher wird eine archäologische Begleitung der Arbeiten sicher notwendig sein. Aber die zahlreichen Leitungen in diesem Bereich verringern das Risiko enorm, dass 
sich in der geplanten Eingriffstiefe noch Spuren aus dem Mittelalter und der frühen Neuzeit erhalten haben. Der kritischste Bereich liegt vor der Sparkasse. Aber auch hier könnte durch die Begrenzung der flächigen Eingriffstiefe das Risiko minimiert werden. 

Für die Begleitung der Arbeiten ohne Befundaufkommen kalkulieren wir mit max. fünf Arbeitstagen.  

Die Begleitung der Maßnahme kann durch einen Grabungstechniker erfolgen, der, wenn keine archäologisch relevanten Befunde zu Tage treten, lediglich zur Vermessung von einer Hilfskraft unterstützt werden muss. In unserer Kostenkalkulation haben wir die zu erwartenden Kosten inklusive Bericht (ohne Befundaufkommen) anhand der höchsten zu erwartenden Stundensätze berechnet. Die Kosten für den Bericht und den Flurplan würden für die gesamte Maßnahme 
(alle Bauabschnitte) anfallen, wurden aber in unserer Kalkulation schon in voller Höhe mit einberechnet. Einer ersten Schätzung zu Folge würden Kosten in Höhe von brutto ca. 3.900,- € entstehen. (hinzu kommen mögliche Standzeiten der Baufirma, die aber bereits in der Ausschreibung zu berücksichtigen wären; Anmerkung der Verwaltung) 

Es muss noch darauf hingewiesen werden, dass einige Grabungsfirmen, insbesondere bei langen Anfahrtswegen, Halbtages- und Tagespauschalen anbieten, andere Grabungsfirmen aber auf Regiebasis abrechnen.


In einer Besprechung vom 29.09.2021 mit Frau Molenaar wurde zum weiteren Vorgehen folgende Empfehlung verfasst:


Als vorgezogene Maßnahme mit eigener Ausschreibung  kommt höchstens die Umgestaltung des südlichen Gehwegs mit neuem Pflasterbelag und 4 LED-Leuchten infrage, da hier direkt auf den bestehenden Höhen gearbeitet werden kann. Voraussetzung dafür ist die abgeschlossene und vom Stadtrat beschlossene Leistungsphase 3. 
Für alle Bauabschnitte muss grundsätzlich die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung für das beschlossene Gesamtkonzept erarbeitet sein, um Planungssicherheit zu gewährleisten.

Der Stadtgarten wäre durchaus als erster Bauabschnitt geeignet, da er als isolierter, eigenständiger Bereich behandelt werden kann. Für eventuelle Höhensprünge an den Rändern zu den späteren Bauabschnitten müssen dann Interimslösungen wie Stufen oder Rampen eingeplant werden.
Im Zusammenhang mit  zunehmenden Starkregenereignissen kommt der Klärung des Wasserrückhaltevolumens im Bereich des Marienplatzes immer größere Bedeutung zu. Falls die Berechnungen des IB Behringer eine Vergrößerung des Regenrückhaltevolumens ergeben, wäre diese Vergrößerung im Kernbereich des Marienplatzes  und die damit verbundene Neugestaltung der Oberfläche als erster Bauabschnitt für die weitere Bauabschnittentwicklung sinnvoller als der Stadtgarten. 

Der folgende grobe Zeitplan bis zur Realisation wird als Annahme an der Alternative 1. BA Stadtgarten durchgespielt. Für die Alternative Regenrückhalte würde sich durch die wasserrechtliche Genehmigung eine Bearbeitung der LP 5 wahrscheinlich weiter nach hinten verschieben:

Bis Dez 2021:         Abstimmung Straßenbauamt, Fertigstellung LP3 Entwurf mit
Kostenberechnung, 
Dez 2021:                 Beschluss Stadtrat und Freigabe LP 3
Dez 2021:                 Beauftragung LP 5 Ausführungsplanung,
Ende März 2022:         Fertigstellung der LP5 Ausführungsplanung,
Bis Mitte Mai 2022:         Erstellung der Ausschreibungsunterlagen,
Ende Juni 2022:         Vergabe
Ende Juli – Anfang August 2022: Baubeginn,
Ende Nov 2022:         Fertigstellung Belag
Ende April 2023:         Fertigstellung Pflanzung

Dieser grobe Zeitplan gilt ohne die eventuellen Verzögerungen durch Unwägbarkeiten, wie Archäologie, Unwetter etc.

Diskussionsverlauf

StR Schechner erkundigte sich nach den Kosten und der notwendigen Zustimmung der Eigentümer des Schlossplatzes. 
Erster Bürgermeister Proske teilte mit, dass die Kostenberechnung nun erstellt wird. Der nächste Schritt wäre die Anfrage an die Eigentümer. Man benötige aber zuerst ein Votum aus dem Ausschuss um tätig werden zu können. 
Nach Auffassung von StR Schechner müsse man sich vom Gedanken eines völlig verkehrsfreien Marienplatzes verabschieden. Dort wird immer eine Straße auch mit motorisiertem Verkehr sein. Ein Zuwarten bis die Staatsstraße verlegt ist, sei nicht mehr gerechtfertigt. Die Maßnahmen an der Südseite schaffen keine zusätzliche Aufenthaltsqualität. Er sprach sich für den Beginn im Stadtgarten aus. StR Fritsch schloss sich dieser Sichtweise an. 
StR Mayer stellte Defizite bei der Beleuchtung fest. Der Stadtgarten benötige eine Aufwertung. Bei der bisherigen Planung sind allerdings zu viel versiegelte Flächen vorhanden. Er regte eine Erweiterung des Stadtgartens Richtung Finanzamt an. 
StR Münch war der Ansicht, dass trotz Verlegung der Staatsstraße der Marienplatz nie verkehrsfrei sein würde. Man solle am Stadtgarten beginnen. Dadurch würde auch der Handlungsdruck insgesamt größer, da Fakten geschaffen werden. 
StR Friedrichs sprach sich für den Stadtgarten aus. Der vorliegende Planungsentwurf hat um Längen zu wenig Grün und sei deswegen nicht mehr zeitgemäß. Er forderte mehr Schattenspender. Negativ fiel ihm auf, dass ein großer Teil des Grünstreifens zur Straße hin im Stadtgarten entfernt werden soll. Eine Aussage zu Radwegeverbindungen fehlt völlig; dies muss in der weiteren Planung berücksichtigt werden. 
StR Spötzl empfahl auf Einheitlichkeit beim Pflastermaterial und bei den Lampen zu achten. 
StR Schedo bat um Einbeziehung von Stromanschlüssen für Veranstaltungen und Märkte in die Maßnahme, sowie für Ladestationen für E-Fahrräder. Dies sowie die Beleuchtung des Marienplatzes sollten zunächst angepackt werden. 
Erster Bürgermeister Proske fasste die Beratung in der nachfolgenden Beschlussempfehlung zusammen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung die Planung mit den heute vorgetragenen Änderungsempfehlungen voranzutreiben und die LP 3 vom Planungsbüro abzufordern. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr