Bebauungsplan Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf den den Sitzungsunterlagen beiliegenden Bebauungsplanentwurf. Der Bebauungsplan wird zusammen mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 BauGB) aufgestellt. 

Die Stadt Ebersberg beabsichtigt eine maßvolle Schaffung bzw. Erweiterung von Wohnbauflächen im Wege der Nachverdichtung für ortsansässige Bürger und deren Nachkommen unter Berücksichtigung einer organischen und nachhaltigen Siedlungsentwicklung am nördlichen Stadtrand von Ebersberg. 
Der Gebietsumgriff umfasst die Fl.Nr. 971 T., 973 T. (Feldweg), 335, T., 336 T., 338/2, 338/3, 
339 T. und 339/1 (T.=Teilfläche), Gemarkung Ebersberg und weist eine Größe von ca. 1,5 ha 
auf.  
Das Areal befindet sich in landschaftlich reizvoller Lage und wird vom Landschaftsschutzgebiet ‚Ebersberger Weiherkette‘ gerahmt.  
Das im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, in diesem Bereich, dargestellte Mischgebiet 
soll in diesem Zuge der bestehenden Siedlungsstruktur angepasst und in ein allgemeines 
Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO umgewandelt werden. Am westlichen Rand ist auf FlNr. 
971 T. eine Erweiterung der Wohnbaufläche geplant, um die gewünschte Bebauung des 
Grundstücks realisieren zu können. Diese befindet sich mit einer Fläche von ca. 600 m2 im 
Landschaftsschutzgebiet.  
Deshalb hat der Stadtrat der Stadt Ebersberg in seiner Sitzung vom 21.07.2020 die Einleitung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für den 
Bereich „nördlich Am Priel, westlich der Heldenallee“ sowie die Aufstellung des vorlie-
genden Bebauungsplans beschlossen, um unter Berücksichtigung der naturschutz-
fachlichen Belange und der landschaftlichen Einbindung eine städtebaulich geordnete 
Weiterentwicklung zu gewährleisten.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ausgelegt. Aus diesem Verfahren konnten wichtige Erkenntnisse für as nun anstehende Bauleitplanverfahren gewonnen werden (vgl. StR-Beschluss vom 28.01.2021, TOP 3, öffentlich). 
Am westlichen Rand ist auf Fl.Nr. 971 T. eine Erweiterung geplant, um die gewünschte Bebauung des Grundstücks realisieren zu können. Diese befindet sich mit einer Fläche von ca. 600 m2 im Landschaftsschutzgebiet.  
Die im Bebauungsplan dargestellten Bauräume umfassen die Bestandsbebauung und 
zusätzliche Bauräume auf den Freiflächen der Fl.Nrn. 971, 336 und 339. 
Die vorliegende Planung setzt sich intensiv mit der bestehenden landschaftlichen Situation 
auseinander, platziert die Bauräume im südlichen Grundstücksbereich und setzt umfangreiche 
private Grünflächen im Norden, Westen und Osten des Geltungsbereiches, eine Erhaltung von 
Bestandsgehölzen sowie Pflanzmaßnahmen fest.  
Bei Durchführung des Vorhabens erfolgen Eingriffe in den Bodenhaushalt. Die Bedeutung der 
betroffenen Flächen für den Naturhaushalt ist als gering bzw. mittel einzustufen. Die 
Schutzgüter Wasser und Klima/Luft unterliegen keiner erheblichen Beeinträchtigung. Die visuellen Auswirkungen können durch Festsetzungen zur Höhenentwicklung und Gestaltung 
der Gebäude sowie durch Eingrünungsmaßnahmen gemindert werden, dennoch wird der 
Landschaftscharakter kleinräumig verändert. Da das Plangebiet unmittelbar an ein 
flächenhaftes Schutzgebiet grenzt, bzw. dieses im Bereich der Erweiterungsfläche 
miteinbezieht, ist das Schutzgut Landschaftsbild mit einer hohen Bedeutung einzuwerten.  
Es ergeben sich dadurch umfangreiche Ausgleichsflächen in einer Größe von insgesamt ca. 
3.100 m².
Die Ausgleichsflächen sind als Streuobstwiesen anzulegen und ergänzen so die bereits 
bestehende Obstwiese (Fl.Nr. 336) sowie die anderen Bepflanzungen auf sinnvolle Weise. Die 
Festsetzung auf intensivem Wirtschaftsgrün stellt eine erhebliche Aufwertung der derzeitigen 
Situation dar. Zur Gestaltung, Aufwertung und dauerhaften Sicherung des Ortsrandes werden 
die Ausgleichsflächen im nördlichen und westlichen Anschluss an das allgemeine Wohngebiet 
platziert. Durch die dadurch stattfindende Förderung der Eigenart und Schönheit des 
Naherholungsraumes wird dem Schutzzweck des LSG in diesem Sinne entsprochen.  
Die Planung wird unter diesen Voraussetzungen mit den Belangen des Naturschutzes und der 
Landschaftspflege für vereinbar gehalten.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bebauungsplanentwurf für den Bebauungsplan Nr. 215 – nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee in der Fassung vom 12.10.2021 und stimmt diesem Planentwurf zu. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Riedl nahm wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teil.

Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr