Vollzug der StVO; Parkraumkonzept für den Bereich Bügermeister-Meyer-Straße, Floßmannstraße, Haggenmillerstraße und Pleininger Straße; Überprüfung und dauerhafte Anordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.10.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

In der Sache wird auf den TA-Beschluss vom 10.11.2020, TOP 7, öffentlich, Bezug genommen. Dort wurde beschlossen, die Parkregelung für den Bereich Bürgermeister-Meyer-Straße, Floßmannstraße, Haggenmillerstraße und Pleininger Straße für ein Jahr auf Probe anzuordnen. 

Die Verkehrszeichen wurden am 22.10.2020 aufgestellt; damit wurde die Anordnung wirksam. 

In der Folge gingen keinerlei Beschwerden bzw. Anregungen zu der Parkregelung bei der Verwaltung ein. Es daher davon auszugehen, dass die Regelung akzeptiert wurde und die vorher bestandenen Probleme aufgrund der getroffenen Maßnahmen weitgehend gelöst wurden. 

Auch seitens der städt. Verkehrsüberwachung wurde keine Anregungen vorgetragen. Die Polizeiinspektion Ebersberg wurde ebenfalls zur Sache um Stellungnahme gebeten. Mit E-Mail vom 20.09.2021 stimmte die Polizei der dauerhaften Anordnung zu.  

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Parkregelung dauerhaft anzuordnen. 

Diskussionsverlauf

StR Behounek bat darum, das Verkehrszeichen an der Ecke Haggenmiller-/Pfr.-Guggetzer-Str. freizuschneiden. 
StR Friedrichs forderte, dass eine Änderung des Parkraumkonzeptes im Rahmen des Integrierten Mobilitätskonzeptes möglich sein muss. Er bezweifelte die Notwendigkeit des Anwohnerparkens an, da jeder Stellplätze haben müsste. Statt Parkplätze wären breite Gehwege sinnvoller. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, die probeweise Umsetzung des Parkraumkonzeptes im Bereich der Kreisklinik (Bürgermeister-Meyer-Straße, Floßmannstraße, Haggenmillerstraße und Pleininger Straße) dauerhaft anzuordnen. 

Die Verwaltung wird beauftragt eine zeitlich unbefristete verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.11.2021 10:01 Uhr