Bauantrag wegen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit acht Stellplätzen in 85560 Ebersberg, Candid-Huber-Str. 9, FlNr. 863/13, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten auf auf dem Grundstück Candid-Huber-Straße 9. Der vorhandene Bestand soll abgebrochen werden. 

Folgendes ist geplant:

Grundstücksgröße:                                                                862 m²
Wohnhaus 16m x 14,40 m                                                         230,4 m²
Wandhöhe                                                                        6,50 m 
2 Wandhöhe durch Zwerchgiebel                                                8,68 m
Dachform (Walmdach auf 4 Seiten)
Tiefgarage mit 8 Stellplätzen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 220 (siehe TOP 2 der heutigen Sitzung). Weiterhin liegt es im Geltungsbereich der hierzu erlassenden Veränderungssperre (vgl. TOP 3 der heutigen Sitzung). 

Das Vorhaben löst aufgrund seiner Größe in dem Gebiet ein Planungsbedürfnis aus. Die Grundfläche wird zum Bestand mehr als verdoppelt und zur Umgebung hin stark erhöht. Es wird damit eine neue Marke hinsichtlich des Rahmens des Maßes der baulichen Nutzung geschaffen. Die Nachverdichtung soll, wie in den vorangegangen Tagesordnungspunkten beschrieben, durch einen Bebauungsplan gesteuert werden. 
Das Vorhaben steht in Widerspruch zur Veränderungssperre; eine Ausnahme kann nicht erteilt werden, ohne die Planungsziele für diesen Bereich zu gefährden. Deswegen kann das Einvernehmen zu dem Vorhaben nicht erteilt werden. 

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung stellte zu dem Bauantrag die vor kurzem eingereichte Alternative mit zwei Einfamilienhäusern vor. Die Gebäude orientieren sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung an den gegenüberliegenden Baukörpern der Candid-Huber-Str. 14 und 14a. 
Die Verwaltung erläuterte, dass der aktuell anhängige Bauantrag entschieden werden muss, da er formell noch nicht zurückgenommen wurde. Eine Behandlung der Alternative kann daher heute noch nicht erfolgen.  

StR Otter stellte fest, dass die Alternative das Spannungsfeld der künftigen Entwicklung aufzeige. Der beantragte Baukörper wirke momentan noch sehr groß. Der Vorteil sei, dass einzelne Wohnungen entstünden und die Autos in der Tiefgarage untergebracht werden. 
Bei Einfamilienhäusern würden kaum noch Grünbereiche verbleiben. Die künftige Nutzung liegt wahrscheinlich zwischen den beiden Lösungen. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung eines Mehrfamilienhauses in Ebersberg, Candid-Huber-Straße 9, FlNr. 863/13, Gemarkung Ebersberg. Der Technische Ausschuss verweigert das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 17:30 Uhr