Bauantrag wegen Einhausung der Anliefering in 85560 Ebersberg, Münchener Str. 34, FlNr. 1833/3, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Am Lebensmitteleinzelhandelsmarkt an der Münchener Str. 34 soll der Anlieferungsbereich gemäß den Empfehlungen aus einem schalltechnischen Gutachten vom Büro Hentschel Consult vom Febr. 2021 eingehaust werden. Geplant ist eine schallabsorbierende Wand an der Ostseite sowie eine Überdachung, so dass der gesamte LKW und der Kartonagen-Presscontainer in der Einhausung Platz finden. Mit der Einhausung werden die Gebäudekanten, bzw. der Dachüberstand des bestehenden Gebäudes aufgenommen und nur die bereits bestehende Anlieferung eingehaust. Die Grundfläche der Anlage bleibt gleich. Dadurch soll erreicht werden, die Immissionsbelastung in der Nachbarschaft möglichst gering zu halten.  

Folgendes ist geplant:

Überdachung als Pultdach mit einer Höhe 
von 4,36 m (Einfahrt) und 5,81 m (Anschlusspunkt am Hauptdach)
Fläche neu überdacht                                                                ca. 174,5 m²

Zusätzlicher Stellplatzbedarf wird durch das Vorhaben nicht ausgelöst. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 129 – Aldi Einzelhandelsladen. Das Vorhaben benötigt insgesamt drei Befreiungen von den Bebauungsplanfestsetzungen. 

  1. Befreiung von der östlichen Baugrenze:
    Die vorgesehene Schallschutzwand sowie das Dach überschreiten die Baugrenze um ca. 4 m nach Süden (zum Parkplatz hin). 
    Dieser Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da dadurch eine Reduzierung der Immissionsbelastung der angrenzenden Wohnbevölkerung erreicht wird. 

  2. Befreiung von der Dachform:
    Das Dach der neuen Anlieferrampe wird, konstruktiv bedingt, an das bestehende Dach des Hauptgebäudes angeschlossen. Es entsteht deswegen nicht mehr der vorgeschriebene Höhenversatz von 1 m bei geneigten Dächern. Dieser Befreiung kann nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls zugestimmt werden, da der optische Gesamteindruck des Gebäudes erhalten bleibt. Selbst auf der Ostseite ist ein Versatz der Dachflächen nach wie vor erkennbar. Im Übrigen ist diese Seite weder vom Parkplatz noch von der Zufahrtsseite aus einsehbar. 

  3. Befreiung von der Dachdeckung:
    Statt der vorgeschriebenen Kupferdeckung soll ein altenatives Alublechmaterial verwendet werden. Die bestehende Kupferdeckung ist bereits durch die Witterung dauerhaft vergraut. Das neue Dach soll dem Bestand farblich angepasst werden. Außerdem wird dadurch der umweltbelastende Eintrag von Kupfer in Gewässer und Boden durch Abschwemmen vermieden. 
    Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung ebenfalls zugestimmt werden. Zum einen findet eine Anpassung an den Bestand statt; ein Kupferdach würde aufgrund des neuen Materials optisch sehr stark in Erscheinung treten. Zum anderen wurde bereits bei der letzten Gebäudeerweiterung das aktuell vorgeschlagene Material verwendet. 
   

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung einer Einhausung für die Anlieferung am bestehenden Lebensmitteleinzelhandelsmarkt in 85560 Ebersberg, Münchener Str. 34, FlNr. 1833/3, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 
Den beantragten Befreiungen wird ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 17:30 Uhr