Bauantrag wegen Einhausung der Anliefering in 85560 Ebersberg, Münchener Str. 34, FlNr. 1833/3, Gemarkung Ebersberg
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.11.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 09.11.2021 | ö | beschließend | 8 |
Sachverhalt
Die vorgesehene Schallschutzwand sowie das Dach überschreiten die Baugrenze um ca. 4 m nach Süden (zum Parkplatz hin).
Dieser Befreiung kann nach Ansicht der Verwaltung zugestimmt werden, da dadurch eine Reduzierung der Immissionsbelastung der angrenzenden Wohnbevölkerung erreicht wird.
Das Dach der neuen Anlieferrampe wird, konstruktiv bedingt, an das bestehende Dach des Hauptgebäudes angeschlossen. Es entsteht deswegen nicht mehr der vorgeschriebene Höhenversatz von 1 m bei geneigten Dächern. Dieser Befreiung kann nach Auffassung der Verwaltung ebenfalls zugestimmt werden, da der optische Gesamteindruck des Gebäudes erhalten bleibt. Selbst auf der Ostseite ist ein Versatz der Dachflächen nach wie vor erkennbar. Im Übrigen ist diese Seite weder vom Parkplatz noch von der Zufahrtsseite aus einsehbar.
Statt der vorgeschriebenen Kupferdeckung soll ein altenatives Alublechmaterial verwendet werden. Die bestehende Kupferdeckung ist bereits durch die Witterung dauerhaft vergraut. Das neue Dach soll dem Bestand farblich angepasst werden. Außerdem wird dadurch der umweltbelastende Eintrag von Kupfer in Gewässer und Boden durch Abschwemmen vermieden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dieser Befreiung ebenfalls zugestimmt werden. Zum einen findet eine Anpassung an den Bestand statt; ein Kupferdach würde aufgrund des neuen Materials optisch sehr stark in Erscheinung treten. Zum anderen wurde bereits bei der letzten Gebäudeerweiterung das aktuell vorgeschlagene Material verwendet.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0