Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 201 - westlich Richardisweg wegen Verlängerung einer ca. 1,2 m hohen Stützmauer in 85560 Ebersberg, Richardisweg 5, FlNr. 188/13, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte die vorhandene L-Stein-Wand (Stützmauer) auf der Ostseite seines Anwesens um ca. 6 m verlängern. Die Höhe der Stützwand wird ca. 1,2 m betragen. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 201 – westlich Richardisweg. Im Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Stützmauern unzulässig.

Für die Zulassung der Stützmauer wird eine isolierte Abweichung benötigt (Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO i. v. m. Art. 63 Abs. 2 Satz 1 BayBO und § 31 Abs. 2 BauGB. 
Danach kann eine Befreiung von den Festsetzungen erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und 
  1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder,
  2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist
  3. oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Nachdem in dem Bebauungsplangebiet gleichartige Abweichungen bereits erteilt wurden, bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken gegen die Befreiung.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 201 – westlich Richardisweg wegen Errichtung einer 1,20 m hohen Stützmauer an der östlichen Grundstücksgrenze von FlNr. 188/13, Gemarkung Ebersberg, Richardisweg 5, 85560 Ebersberg, unter der Maßgabe zu, dass die Stützwand mit einer dichten, insektenfreudlichen Eingrünung (frei wachsende Heckenstruktur) versehen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 17:30 Uhr