Kreisklinik Ebersberg; Vorstellung und Genehmigung des aktuellen Stellplatznachweises


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.11.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Vorstellung des Stellplatznachweises findet am 28.10.2021 mit den Vertretern der Kreisklinik statt. Die Beschlussvorlage / Sitzungsunterlagen werden nachgereicht.

 Die Kreisklinik Ebersberg hat das Büro WipflerPlan aus Grasbrunn in Abstimmung mit der Stadtverwaltung mit der Erstellung eines Stellplatznachweises für die Kreisklinik beauftragt. 
Das Büro WipflerPlan bzw. die Kreisklinik legte die Unterlagen nun vor. Herr Gangkofer von der Klinik sowie Herr Schober vom Büro WipflerPlan sind in der heutigen Sitzung anwesend und erläutern die Stellplatzuntersuchung und stehen für Fragen zur Verfügung. Auf die beigefügten Sitzungsunterlagen wird Bezug genommen. 
In der Bestandssituation kommt die Untersuchung aufgrund der großen Nutzungsbandbreite einer Klinik unter Anwendung von ca. 10 verschiedenen Stellplatzschlüsseln (Wohnen, Pattientenzimmer, Büroflächen, Arztzimmer etc.) zum Ergebnis, dass insgesamt 370 Stellplätze nachzuweisen sind. Momentan vorhanden sind 545 Stellplätze, die auf verschiedenen Parkflächen nachgewiesen werden. Es ergibt sich aktuell somit ein rechnerischer Überschuss von 175 Stellplätzen. 
Das Gutachten hat auch eine Prognose für die Jahre 2025 und 2030, die die künftigen Entwicklungen der Klinik abbildet, zum Inhalt.

Der vorliegende Stellplatznachweis soll für alle künftigen Baumaßnahmen der Kreisklinik als Ausgangsbasis dienen.  

Diskussionsverlauf

StR Riedl zweifelte an der Berechnungsgrundlage für die Arztpraxis. 
StR Zwingler erläuterte, dass keine Arztpraxen mit Sprechstunden vorhanden sind. Es handle sich nur um Beleg- und angestellte Ärzte. 
StR Otter wies daraufhin, dass der Stellplatzschlüssel i. d. R. am unteren Limit liege. Im täglichen Leben seien die Parkplätze immer zu wenig. Es stelle sich die Frage nach dem Servicegedanken gegenüber den Patienten. 
Für StR Münch war die Berechnung glaubhaft. ,
StR Spötzl stellte fest, dass die Klinik ca. 1.000 Mitarbeitende habe und nur für ca. ¼ der Beschäftigen Stellplätze. Beim Schichtwechsel würden verstärkt Parkplatzprobleme auftreten und der Suchverkehr verlagert sich dann in die angrenzenden Wohngebiete.

Der Vertreter der Kreisklinik, Herr Gangkofer, erläuterte, dass der vorhandene Platz begrenzt sei. Eine Entspannung tritt dann ein, wenn ausreichend Mitarbeiterwohnungen bestünden, da diese Leute dann nicht mehr fahren müssten. Irgendwann müsse man eine Entscheidung treffen zwischen Krankenhaus oder Parkplätzen. 

StR Gressierer war der Ansicht,  dass durch die begrenzte Fläche sich beim täglichen Bedarf ein anderes Bild zeigen würde. Es besteht ein eklatantes Missverhältnis zwischen den vorhandenen Stellplätzen und dem tatsächlichen Bedarf. Er forderte sich nicht nur auf das rechtliche Minimum zu beschränken. Eine ausreichende Anzahl von Parkplätzen ist ein Attraktivitätskriterium für die Klinik. Er wies in diesem Zusammenhang auf den alten Antrag der CSU-Fraktion hin, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten. 
StR Hilger berichtete von eigenen Erfahrungen über die Parkplatznot. Für Patienten sollten ausreichend Parkplätze vorhanden sein. Er stellte keinerlei Entgegenkommen der Klinik bei Stellplatzfragen fest. 
StR Münch erläuterte, dass die Schichtarbeitsstellen nicht dauerhaft besetzt sind, deswegen würde die vorhandene Anzahl reichen. Er war der Ansicht, dass der Behandlungserfolg und die gute Betreuung in der Klinik wichtiger seien als Parkplätze. Ebenso gelte das für das Personal; bezahlbare Wohnungen sind wichtiger als ein eigener Parkplatz. 
StR Friedrichs stellte fest, dass arbeitsplatznahe Wohnungen PKW’s überflüssig machen würden. Das Auto sei auch nicht die einzige Möglichkeit. Er regte eine Busverbindung vom S-Bahnhof zur Klinik an. 

Herr Gangkofer wies nochmals daraufhin, dass fast die doppelte Anzahl von Stellplätzen vorhanden sei. Durch die Bauvorhaben, bei denen stets ein hohes Gewicht auf Stellplätze gelegt wird, ergeben sich keine großen Veränderungen. Zusätzlich ist noch die Erweiterung des Parkhauses geplant. Die heutige Zahl soll als rechtliche Basis für weitere Vorhaben dienen.   

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom Stellplatznachweis für die Kreisklinik Ebersberg in der Fassung vom 09.11.2021. 
Der Technische Ausschuss billigt diesen Stellplatznachweis in der Fassung vom 09.11.2021. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellplatznachweis dem Landratsamt Ebersberg, untere Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 17:30 Uhr