Anpassung Konzept zur Wärmeversorgung von Friedenseiche VIII - Beschlussempfehlung der AG Nahwärme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.11.2021 ö beschließend 14

Sachverhalt

Im September 2019 wurde im TA ein Energiekonzept für das Neubaugebiet Friedenseiche VIII vorgelegt, welches eine zentrale Wärmeversorgung mittels Pellets-Kessel in Kombination mit einem Erdgaskessel als Redundanz vorsah. Die Stadtverwaltung erhielt dazu den Auftrag die zentrale Wärmeversorgung bei der Erschließungsplanung zu berücksichtigen und ein geeignetes Betreibermodell für die Realisierung des Netzes vorzulegen.

Die Stadtverwaltung sollte zudem eine größtmögliche Belegung der geplanten Dachflächen mit Photovoltaik-Modulen und die ausreichende Berücksichtigung der Elektromobilität sicherstellen und die Idee einer Mobilitätsstation auf der Gemeindefläche ausarbeiten.

Wärmeversorgung: 

Auf Grund der zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen an der Planung, veränderter gesetzlicher wie fördertechnischer Rahmenbedingungen und auf Grund zwischenzeitlich geklärter Sachverhalte zwischen den einzelnen Teilhabenden hat die Verwaltung mit Hilfe des Planungsbüros KESS das Konzept überprüft und die Ergebnisse in der AG Wärmenetze (bislang AG Nahwärme) am 30.09. vorgestellt. 

Zu den Ergebnissen:

  1. Nach Auskunft der Wohnungsbaugenossenschaften dürfen diese keine Wärme an Dritte, außer an Ihre eigenen Mieter, liefern. Gleichzeitig ist jede Wärmeerzeugung durch Dritte für die Mieter der Genossenschaft deutlich teurer. Genossenschaften legen bei einer Versorgung der Mieter lediglich die Brennstoff- und Wartungskosten auf ihre Mieter um. Für den wirtschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes müssten auch Anlagenkosten, Herstellungskosten und weitere Betriebskosten in den Wärmepreis einfließen. Bei der zentralen Versorgung zahlen die Mieter der geförderten Wohnungen demnach deutlich mehr fürs Heizen, es sei denn der Wärmepreis würde politisch festgelegt und die Verluste auf die Allgemeinheit verteilt. Die Wohnungsbaugenossenschaften favorisieren eine dezentrale Variante auf Basis Erneuerbarer Energien. Die Geschosswohnungsbauten, wie auch die Reihenhäuser der Genossenschaften fallen als Abnehmer einer zentralen Wärmeleitung damit weg. 
  2. Die Wohnungsbaugenossenschaften sagen zu, bei allen Ihren Gebäuden biomasse- bzw. solarbasierte Energiekonzepte zu realisieren. Der ökologische Vorteil einer zentralen Lösung ist für den Großteil der Gebäude daher nicht gegeben.
  3. Es verbleiben 7 Einzelhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten und 15 Kettenhäuser mit je 1 Wohneinheit, für die eine zentrale Netzlösung aber auch die Errichtung eines kleineren Mikronetze gerechnet wurde, jedoch nicht wirtschaftlich darstellbar ist. Der investive Aufwand für ein Netz mit Energiezentrale, übersteigt die Investitionskosten für die Wärmeversorgung der einzelnen Gebäude signifikant. Auch der Anteil der Netzverluste an der insgesamt zu liefernden Energiemenge würde im späteren Betrieb deutlich ansteigen. 
  4. Für die Neubauten wird ein minimaler Energieverbrauch erwartet, da die Anforderungen an die Gebäudeeffizienz (vgl. u.a. Gebäude-Energie-Gesetz, GEG) zwischenzeitlich höher liegen und ggf. noch weiter angehoben werden.
  5. Weiterhin sind seitens der KfW neue Förderzuschüsse (nicht zwingend als Kredite) für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energieträger und effiziente Neubauten vorhanden und der eingeführte CO2-Preis reduziert die Wirtschaftlichkeit von fossilen Heizungen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt in Abstimmung mit der AG Wärmenetze die folgenden 
Anpassungen:

  1. Für das Baugebiet wird die Verlegung einer Gasleitung zu den Einzel- und Kettenhäusern hin ausgeschlossen.
  2. Im Bebauungsplan wird eine Solarpflicht festgelegt (siehe nächster Tagesordnungspunkt).
  3. Mit den Wohnungsbaugenossenschaften sind Konzepte zur dezentralen erneuerbaren Energieversorgung der geplanten Gebäude zu vereinbaren.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Otter (Pro Ebersberg) lehnt den Ausschluss einer Gasnetz-Verlegung zu den Einzel- und Kettenhäusern ab. Die Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung werde für die einzelnen Bürger bei Einschränkung der Wahlfreiheit immer schwieriger zu erreichen.

Stadtrat Friedrichs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) befürwortet den Ausschluss einer Gasnetz-Verlegung zu den Einzel- und Kettenhäusern.

Stadtrat Hilger (CSU) kann die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung aus eigener Erfahrung als Betreiber eines Netzes gut nachvollziehen. Er regt jedoch an, nach einer Lösung mit den Wohnungsbaugenossenschaften zu suchen, sodass diese in dem Projekt über eine zentrale Versorgung mitversorgt werden können.

Beschluss

Für das Baugebiet wird die Verlegung einer Gasleitung zu den Einzel- und Kettenhäusern hin ausgeschlossen. Die Erschließungsverträge sollen entsprechende Formulierungen enthalten.

Die Wohnungsbaugenossenschaften sollen Ihre Konzepte über die dezentrale erneuerbare Energieversorgung ihrer geplanten Gebäude dem Technischen Ausschuss vorlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 27.07.2022 17:30 Uhr