Bauantrag wegen Errichtung eines Schwesternwohnheimes mit 22 Appartements in 85560 Ebersberg, Pfarrer-Guggetzer-Straße 6, FlNr. 840, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.11.2021 ö beschließend 21

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Wohnheimes für das Pflegepersonal der Kreisklinik auf dem o. g. Grundstück. Verwiesen wird in der Sache auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 08.12.2020; dort wurde das Vorhaben im Rahmen des Vorbescheides bereits behandelt. Aus ausführliche Sachverhaltsdarstellung wird deswegen verzichtet.  

Folgendes ist geplant:
Wohngebäude mit 22 Wohneinheiten
Maße                                                                        26,36 m x 15,37 m (breiteste Stelle)
Bruttogrundfläche                                                       330,43 m²
Höhe                                                                        9,40 m

Die notwendigen 12 Stellplätze werden auf dem Grundstück FlNr. 824/7 (von-Scala-Straße/Bürgermeister-Meyer-Straße) nachgewiesen. 

 Das Gebäude fügt sich auch nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Größenvergleichbare Gebäude sind in der unmittelbaren Umgebung vorhanden. 
Von der Bauweise her fügt sich das Gebäude ebenfalls ein. In der maßstabsbildenden Umgebung sind sowohl Einzelhaus- als auch Doppelhausbebauung vorhanden. Das gegenständliche Vorhaben hat ein Einzelhaus zum Inhalt. Die Anforderungen an die Bauweise sind damit erfüllt. 
Auch nach der überbaubaren Grundstücksfläche fügt sich das Vorhaben ein. Entlang der Pfarrer-Guggetzer-Straße ist eine faktische Baulinie nicht erkennbar. Das Parkhaus grenzt unmittelbar an den Gehweg. Die erforderlichen Abstandsflächen können bis auf die Westseite eingehalten werden. Dort kommen die Abstandsflächen aufgrund der grenzständigen Lage des Gebäudes auf dem Grundstück FlNr. 840/8, Gemarkung Ebersberg zu liegen. Dieses Grundstück steht ebenfalls im Eigentum des Landkreises. Hier müsste eine Abweichung erteilt werden. Die Abstandsflächen nach Norden, zur angrenzenden Wohnbebauung sind eingehalten. 

Diskussionsverlauf

StR Otter sah das Vorhaben kritisch. Die Vorgehensweise des Landkreises mit der Durchmischung der Gesellschaften (Eigentümer/Bauträger etc.) gefiel ihm nicht. Man würde den Leuten teilweise vom Gehweg in die Zimmer schauen können. Er verwies auf den nahezu seit 4 Jahren unterschriftsreifen Bebauungsplan an der Münchener Straße. Hätte man da Projekt gleich durchgezogen wäre es heute schon gebaut. 
StR Zwingler fragte nach den beiden Stellplätze auf der Nordseite des Gebäudes. 
Die Verwaltung erläuterte, dass der Antrag ohne die Stellplätze vorgelegt wurde und die Grüngestaltung und Freiraumnutzung hier zu bevorzugen wäre. 
StR Riedl erklärte, dass kein privater so bauen dürfte. Es sei ein sehr großes Entgegenkommen seitens der Stadt zugunsten der Klinik. 
StR Gressierer stellte fest, dass die Verzögerungen des Projekts nicht durch die Stadt verursacht wurden. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauantrag wegen Errichtung eines Schwesternwohnheimes mit 22 Appartements in 85560 Ebersberg, Pfarrer-Guggetzer-Str. 6, FlNr. 840, Gemarkung Ebersberg und erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Tagesordnungspunkt wurde gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates Ebersberg nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen. Der Punkt wurde unmittelbar nach TOP 11 beraten.

Datenstand vom 27.07.2022 17:30 Uhr