Neubau eines Autohauses mit Zweirad- und Kraftradhandel mit Werkstatt und Büroflächen, Restaurant, Boardinghouse und Wohnungen auf dem Grundstück FlNr. 1048/1, 1048/2, Gmkg. Ebersberg, Schwabener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sache wird auf die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 13.04.2021, TOP 5, öffentlich verwiesen. 
In der heutigen Sitzung wird eine Planänderung für das 3. Obergeschoss vorgelegt (siehe hierzu das Schreiben des Herrn Rechtsanwalt März in den Sitzungsunterlagen). 
Gegenstand der Planänderung ist die Nutzungsaufteilung des 3. OG. Bislang waren dort ausschließlich Wohnungen für Mitarbeiter vorgesehen. 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 198 einschließlich der 1. Änderung 198.1 – Autostadt Ebersberg, Erweiterung Süd, der für diese Fläche ein Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festsetzt. Im Gewerbegebiet ist das Wohnen gem. § 8 Abs. 3 BauNVO nur ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie für den Betriebsinhaber und Betriebsleiter zulässig, sofern die Wohnungen in ihrer Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind. 
Vorliegend sollen im 3 OG 6 Wohneinheiten für Bereitschafts-/Notfallpersonal sowie für die nachfolgende Betriebsleitergeneration geschaffen werden. Die Notwendigkeit wurde in dem o. g. Schriftsatz des Herrn Rechtsanwalt März nachvollziehbar dargelegt. 
Es wird Antrag auf Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) gestellt. 
Diese kann zugelassen werden, wenn sie im Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind. So liegt der Fall hier. Die Ausnahme für die Wohnungen ist im Bebauungsplan unter Ziff. C.1.1.3 ausdrücklich vorgesehen. 
Die restliche Fläche wird als Büro-/Verwaltungsräume genutzt. Diese sind im Gewerbegebiet allgemein zulässig. 
Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Maß der baulichen Nutzung ein. 
Insgesamt werden für dieses Vorhaben nach der Stellplatzsatzung der Stadt Ebersberg 157 Stellplätze erforderlich. Die Antragstellerin weist insgesamt 157 Stellplätze nach.
Seitens der Verwaltung bestehen ansonsten keine Anmerkungen. 

Hingewiesen wird, dass der TA sein Einvernehmen zu dem Vorhaben bereits mit Beschluss vom 13.04.2021 erteilt hat. Vorliegend geht es somit nur noch um das Einvernehmen zur Ausnahme für die Wohnungen..

Beschluss

Der Technsiche Ausschuss hat Kenntnis vom Bauvorhaben wegen Neubaus eines Autohauses mit Zweirad- und Kraftradhandel mit Werkstatt und Büroflächen, Restaurant, Boardinghouse und Wohnungen in 85560 Ebersberg, Schwabener Straße, FlNr. 1048/1, 1048/2, Gemarkung Ebersberg.

Der Technische Ausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum o. g. Antrag einschließlich der geänderten Nutzung im 3 OG. Der erforderlichen Ausnahme für die Wohnnutzung vom Bebauungsplan Nr. 198.1; 1. Änderung Autostadt Ebersberg – Erweiterung Süd wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2022 11:31 Uhr