Bebauungsplan Nr. 199 - Hörmannsdorf-Nord; a) Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung wegen Zulassung von Anlagen für soziale Zwecke; b) Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Im neuen Baugebiet in Hörmannsdorf soll die Möglichkeit geschaffen werden, Einrichtungen für eine Seniorentagespflege zu etablieren. Ein Bedarf für eine solche Einrichtung ist in Ebersberg gegeben, wie das Amt der Familie und Kultur bestätigt hat. 
Insgesamt sollen 22 Plätze angeboten werden. Die zu betreuenden Personen werden zu 90 % aus dem Umkreis Ebersberg, Grafing, Kirchseeon per Bus gebracht. Ein kleiner Teil wird mittels privaten PKW zur Einrichtung gebracht.  

Bauplanungsrechtlich ist eine solche Nutzung als Anlage für soziale Zwecke einzustufen, die gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet (WA) allgemein zulässig ist. 

Der Bebauungsplan Nr. 199 – Hörmannsdorf-Nord setzt ein solches WA fest, allerdings wurden seinerzeit die allgemein zulässigen Nutzungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen. Der Bebauungsplan wurde zu einem Zeitpunkt aufgestellt, in dem die heutige Nutzung noch nicht bekannt war.  

Um die hier angestrebte Nutzung zu bauplanungsrechtlich zu ermöglichen, muss der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 199 – Hörmannsdorf-Nord in der Festsetzung Ziff. A. 2.2 dahingehend geändert werden, dass zumindest auf der Parzelle 9, neben der Wohnnutzung auch Anlagen für soziale Zwecke (Seniorentagespflege) gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO zulässig sein sollen. 

Durch diese Nutzung sind keine stärkeren Verkehrsströme zu erwarten, da die zu betreuenden Personen mittels Kleinbussen gebracht und am Abend wieder nach Hause gefahren werden. Aufgrund der Notwendigkeit des Hol- und Bringdienstes spielt der Standort einer solchen Anlage eine untergeordnete Rolle, d. h. es muss kein zentraler Standort im Stadtkern sein. 

Das Verfahren kann gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen liegen vor. Durch die Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Zulassung für Anlagen für soziale Zwecke soll auf die Erdgeschosszone der Parzelle 9 beschränkt werden. Alle anderen Flächen bleiben als WA mit den bestehenden Regelungen festgesetzt. Aufgrund der in Aussicht genommenen Änderung erfolgt auch kein Eingriff in die Art der Nutzung. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO sind soziale Einrichtungen im WA ohnehin allgemein zulässig. Der Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets und damit der planerische Grundgedanke ändern sich somit nicht. Die übrigen Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren sind ebenfalls erfüllt. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 – Hörmannsdorf-Nord zu fassen mit dem Planungsziel, auf der Parzelle 9 Anlagen für soziale Zwecke (gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO) zuzulassen. 

Das Verfahren kann wie oben dargestellt im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden.  

Diskussionsverlauf

StR Friedrichs erkundigte sich nach dem entstehenden Hol- und Bringverkehr der Einrichtung. Er führte an,  dass die Bewohner von dort auch „Spazierengefahren“ werden. Größere Verkehrsbewegung wären problematisch, da kein Gehweg vorhanden sei. 
Erster Bürgermeister Proske erläuterte, dass die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf Tempo 30 reduziert wurde und das Verkehrsaufkommen in Hörmannsdorf eher gering sei. 

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 199 – Hörmannsdorf-Nord. Planungsziel ist die Zulassung von Anlagen für soziale Zwecke auf Parzelle 9. 

Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Änderungsverfahren (§ 13 BauGB) einzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StRin Behounek war bei der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nich anwesend.

Datenstand vom 12.01.2022 11:31 Uhr